Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 234. Sitzung am 18. April 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/13137 - den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren - Drucksache 17/12035 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
In Artikel 1 wird das Wort "kostenfrei" gestrichen.
Fristablauf: 07.06.13 Erster Durchgang: Drucksache. 619/12 (PDF)