Der Bundesrat hat in seiner 811. Sitzung am 27. Mai 2005 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Intensivierung der Vollstreckungshilfe
Die Intensivierung der internationalen Vollstreckungshilfe ist zur Förderung der Resozialisierung ausländischer Straftäter sowie zur Entlastung des deutschen Strafvollzuges dringend erforderlich.
Das Zusatzprotokoll vom 18. Dezember 1997 zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen sieht wesentliche Erleichterungen für den Vollstreckungshilfeverkehr vor. Es ermöglicht eine Überstellung des Verurteilten in sein Heimatland zur weiteren Strafvollstreckung auch ohne Zustimmung des Verurteilten, sofern er sich der Vollstreckung durch Flucht in sein Heimatland entzogen hat oder gegen ihn auf Grund seiner Verurteilung die Ausweisung oder Abschiebung angeordnet wurde, so dass er nach Haftentlassung den Urteilsstaat ohnehin verlassen muss.
Der Bundesrat bedauert daher, dass die Bundesregierung die Ratifikation des Zusatzprotokolls vom 18. Dezember 1997 bis heute nicht abgeschlossen hat, obwohl dies auf der Grundlage des vor über zwei Jahren in Kraft getretenen einschlägigen Vertragsgesetzes vom 10. Dezember 2002 (BGBl. II S. 2866) ohne Weiteres möglich gewesen wäre.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung mit Blick auf die sich weiter zuspitzende Belegungssituation in den Justizvollzugsanstalten erneut und mit Nachdruck auf, baldmöglichst das Ratifikationsverfahren durch Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Abschluss zu bringen.