Der Bundesrat hat in seiner 948. Sitzung am 23. September 2016 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehenen Änderungen der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV). Durch die Ergänzungen, Konkretisierungen und Aktualisierungen soll ein EU-weit einheitliches Vorgehen sichergestellt werden.
- 2. Der Bundesrat sieht angesichts der weiterhin in vielen Ballungsräumen zu hohen Stickstoffdioxid-Belastungen und des diesbezüglich eingeleiteten EU-Vertragsverletzungsverfahrens jedoch den dringenden Bedarf der Prüfung zusätzlicher Minderungsansätze.
- 3. Die hohen Stickstoffoxid-Emissionen von Diesel-Fahrzeugen sind die Hauptursache für diese erhöhten Belastungen, wobei den Bestandsfahrzeugen die entscheidende Bedeutung zukommt. Eine Option zur Reduzierung der Abgasemissionen des Flottenbestands könnte die Nachrüstung mit geeigneten Abgasnachbehandlungsanlagen darstellen. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf darzulegen, unter welchen Randbedingungen Kosten-Nutzeneffiziente Lösungen für eine Nachrüstung von Dieselfahrzeugen zur Verfügung gestellt bzw. entwickelt werden können.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auch zu den Fragen - Zertifizierung, Systemüberwachung und Dauerhaltbarkeit,
- - StVZO-rechtliche Fragen, u.a. wie die Pkw-Typzulassung nach Einbau eines integrierten Nachrüstsystems wiedererlangt werden kann,
- - Kostenübernahme/Fördermittel, Stellung zu nehmen und Lösungsansätze mit Angaben zu Zeitkorridoren zu unterbreiten.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zusätzlich eine Stellungnahme der Nachrüstanbieter zur Palette der Fahrzeugmodelle anzufordern und den Ländern zur Verfügung zu stellen. Diese Stellungnahme sollte nach Auffassung des Bundesrates auch Angaben zu den Zeitpunkten enthalten, ab wann die Nachrüstsysteme jeweils zur Verfügung gestellt werden könnten.
- 6. Die Klärung der Fragen zur Nachrüstung ist aus Sicht des Bundesrates unabhängig von den Diskussionen in Bezug auf die Fortschreibung der 35. BImSchV (Kennzeichnungsverordnung/Blaue Plakette) weiterzuverfolgen.