Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 214. Sitzung am 26. März 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses - Drucksache 016/12453 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits - Drucksache 016/12235 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 15.05.09
Erster Durchgang: Drucksache. 072/09 (PDF)