Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 110042 - vom 19. Mai 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. April 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen zu Simbabwe vom 16. Dezember 20041, 7. Juli 20052, 7. September 20063 und 26. April 20074,
- - in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts 2008/135/GASP des Rates vom 18. Februar 20085 zur Verlängerung der durch den Gemeinsamen Standpunkt 2004/161/GASP verhängten restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe bis zum 20. Februar 2009,
- - unter Hinweis auf den Sondergipfel der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC), der am 12. April 2008 in Lusaka stattgefunden hat,
- - gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass am 29. März 2008 Wahlen zum Unterhaus und zum Senat von Simbabwe, die Präsidentschaftswahl und die Wahl der lokalen Körperschaften stattfanden
B. in der Erwägung, dass die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen noch nicht verkündet wurden und auch die Ergebnisse der Wahlen zum Parlament von Simbabwe noch vollständig veröffentlicht werden müssen,
C. in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof von Simbabwe am 14. April 2008 einen Dringlichkeitsantrag der Oppositionsgruppe "Bewegung für demokratischen Wandel" zur Veröffentlichung der Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen durch die Wahlkommission des Landes abgewiesen hat,
D. in der Erwägung, dass die Wahlkommission von Simbabwe am 12. April 2008 angekündigt hat, in 23 Wahlkreisen, in denen das Ergebnis von der Regierungspartei Zanu-PF angefochten worden war, die Stimmen der Präsidentschaftswahl neu auszuzählen
E. in der Erwägung, dass UN-Generalsekretär Ban Kimoon anlässlich des oben genannten SADC-Gipfels in Lusaka gefordert hat, die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl so bald wie möglich bekannt zu geben, und davor warnte, das Konzept der Demokratie in Afrika aufs Spiel zu setzen,
F. in der Erwägung, dass die SADC eine rasche Überprüfung und Bekanntgabe der Wahlergebnisse nach den gesetzlich vorgesehenen Verfahren gefordert hat,
G. in der Erwägung, dass das Regime erneut mit Gewalt gegen die Opposition reagiert hat,
- 1. drängt darauf, dass die demokratischen Wünsche der Bevölkerung von Simbabwe respektiert werden; fordert all jene, die an der Zukunft von Simbabwe teilhaben wollen, nachdrücklich auf, mit den Kräften des demokratischen Wandels zusammenzuarbeiten;
- 2. fordert die Wahlkommission von Simbabwe auf, alle Originalwahlergebnisse umgehend bekannt zu geben, da die Verzögerungen jetzt Angst und Spekulation fördern was dem Frieden, der politischen Stabilität und den demokratischen Perspektiven von Simbabwe abträglich ist;
- 3. würdigt die enorme Arbeit des unabhängigen simbabwischen Wahlnetzwerks, einer Nichtregierungsorganisation, die Tausende von Beobachtern im ganzen Land eingesetzt und deren Wahlprognosen veröffentlicht hat;
- 4. ermutigt die Regierung von Simbabwe nachdrücklich, ihre eigenen Verpflichtungen einzuhalten die sie als Unterzeichnerin des SADC-Vertrags und der dazugehörigen Protokolle, der Gründungsakte der Afrikanischen Union, der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker sowie der Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas in Bezug auf demokratische Grundsätze, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit eingegangen ist;
- 5. lobt die SADC für die Einberufung ihres Sondergipfels am 12. April 2008 und begrüßt das von führenden Teilnehmern des Gipfels herausgegebene Kommuniqué, in dem diese die unverzügliche Veröffentlichung der Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen fordern
- 6. begrüßt es, dass die in Südafrika regierende Partei des Afrikanischen Nationalkongresses kürzlich anerkannt hat, dass sich Simbabwe jetzt in einer "Krisensituation" befindet, und ist zuversichtlich, dass dies zu positiven Maßnahmen führen wird;
- 7. fordert die Afrikanische Union eindringlich auf, ihre guten Beziehungen zu nutzen, um zu einer raschen und positiven Lösung für die Krise in Simbabwe beizutragen;
- 8. verurteilt nachdrücklich die politische Gewalt und die Menschenrechtsverletzungen nach den Wahlen, deren Ziel Anhänger von Oppositionsparteien waren;
- 9. bedauert die Inhaftierung von knapp einem Dutzend ausländischer Journalisten in den letzten Wochen und fordert die sofortige Aufhebung aller Einschränkungen der Presse- und Versammlungsfreiheit sowie ungehinderten Zugang ausländischer Nachrichtenagenturen nach Simbabwe; fordert darüber hinaus die sofortige Freilassung der 36 Bürger, die im Verlauf einer friedlichen Demonstration gegen die verspätete Veröffentlichung der Ergebnisse festgenommen wurden;
- 10. lobt die südafrikanischen Hafenarbeiter, die sich geweigert haben, für die Sicherheitskräfte von Simbabwe bestimmte Waffen vom chinesischen Frachter An Yue Jiang zu entladen; fordert alle SADC-Länder auf, ein Löschen der Fracht der An Yue Jiang in einem ihrer Häfen zu verweigern;
- 11. fordert die chinesische Regierung auf, Waffenexporte nach Simbabwe zu stoppen und die sofortige Rückkehr der An Yue Jiang in chinesische Hoheitsgewässer anzuordnen;
- 12. fordert den Rat auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitgliedstaaten die bestehenden restriktiven Maßnahmen rigoros anwenden;
- 13. fordert den Rat und die Kommission auf, die Ausarbeitung des Pakets von Maßnahmen, einschließlich wirtschaftlicher Soforthilfe, zu beschleunigen, das in Kraft gesetzt wird, sobald der demokratische Übergang in Simbabwe erfolgt ist, und fordert, diese Maßnahmen mit der gesamten internationalen Gemeinschaft abzustimmen;
- 14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen der G8-Länder, den Regierungen und Parlamenten von Simbabwe und Südafrika, dem Generalsekretär des Commonwealth, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Vorsitzenden der Kommission und des Exekutivrates der Afrikanischen Union, dem Panafrikanischen Parlament sowie dem Generalsekretär und den Regierungen der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika zu übermitteln.
- 1 ABl. C 226 E vom 15.9.2005, S. 358.
- 2 ABl. C 157 E vom 6.7.2006, S. 491.
- 3 ABl. C 305 E vom 14.12.2006, S. 263.
- 4 ABl. C 74 E vom 20.3.2008, S. 791.
- 5 ABL. L 43 vom 19.2.2008, S. 39.