Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Der Bundesrat hat in seiner 873. Sitzung am 9. Juli 2010 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.