Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze
(Kohleausstiegsgesetz)

Der Bundesrat hat in seiner 992. Sitzung am 3. Juli 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 3. Juli 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.