Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) empfehlen dem Bundesrat, wie folgt zu beschließen:
Der Bundesrat benennt für das Jahr 2011 gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für den "Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit - Committee on Internal Security (COSI)" einen Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Inneres und Kommunales (MDgt. Wolfgang Düren).
[Begründung*:
Der Ländervertreter im Ständigen Ausschuss soll parallel zu der Benennung für den J/I-Rat alle zwei Jahre wechseln. Das Benennungsrecht soll jeweils bei der anderen Ländergruppierung liegen. Im Blick auf die Benennung von Herrn Minister Schünemann, Niedersachsen, für das Jahr 2011 soll für dieses Jahr ein Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen benannt werden.]
* Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt die Begründung gegenüber dem Plenum.