Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Juni 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Der Deutsche Bundestag hat in seiner 103. Sitzung am 14. Juni 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 016/5650 - den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Juni 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen - Drucksache 016/5386 -
unverändert angenommen.
Fristablauf: 06.07.07
Erster Durchgang: Drucksache. 227/07 (PDF)