Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Übermittlung von Indexdaten der Landesjustizverwaltungen an das Transparenzregister
(Indexdatenübermittlungsverordnung - IDÜV)

A

Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B

Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: