Der Deutsche Bundestag hat in seiner 37. Sitzung am 1. Juni 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 016/1633 - den von der Bundesregierung eingebrachten
- Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 016/1290 -
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
I. Nach Artikel 34 wird folgender Artikel neu eingefügt:
"Artikel 35
Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge
§ 1 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3122) wird wie folgt geändert:
- 1. In Absatz 3 werden
- a) in Nummer 3 der Schlusspunkt durch ein Komma ersetzt und
- b) folgende Nummer 4 angefügt:
"4. den Abschnitten von Bundesautobahnen, die mit nur einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung ausgebaut und nicht unmittelbar an das Bundesautobahnnetz angebunden sind."
- 2. In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter "gemäß Artikel 7 Abs. 2 Buchstabe b Nr. i der Richtlinie 1999/62/EG" gestrichen."
II. Die bisherigen Artikel 35 bis 75 werden die neuen Artikel 36 bis 76.
Fristablauf: 07.07.06
Erster Durchgang: Drucksache. 156/06 (PDF)