Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 110483 - vom 4. Juni 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. April 2007 angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 617/04(B)
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umsetzung der Errichtungs- und der Betriebsphase des europäischen Satellitennavigationsprogramms (KOM (2004) 0477)1 und auf seinen am 6. September 2005 in erster Lesung angenommenen Standpunkt,
- - unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Satzung des gemeinsamen Unternehmens Galileo im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates (KOM (2006) 0351) und auf seinen Standpunkt vom 24. Oktober 20062,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates vom 12. Juli 2004 über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme3 sowie auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Änderung dieser Verordnung (KOM (2005) 0190) und auf seinen Standpunkt vom 12. Oktober 20064,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2006 zum Stand des Programms Galileo5,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates "Verkehr, Telekommunikation und Energie" vom 22. März 2007 zum Stand der Konzessionsverhandlungen betreffend das globale Satellitennavigationsprogramm,
- - unter Hinweis auf die den Ministern für Verkehr, Telekommunikation und Energie unterbreiteten einschlägigen Dokumente, etwa das Schreiben von Herrn Barrot, Vizepräsident der Kommission, das den Stand der Konzessionsverhandlungen betrifft, und den Bericht des derzeitigen Ratspräsidenten über die vom Bieterkonsortium aufgeführten noch ungelösten Probleme,
- - unter Hinweis auf das vom Rat "Verkehr, Telekommunikation und Energie" dem Vizepräsidenten der Kommission, Herrn Barrot, übertragene Mandat, dem im Juni 2007 tagenden Rat Vorschläge zur Sicherung der langfristigen öffentlichen Finanzziele und für alternative Szenarios für den Fall zu unterbreiten, dass es nicht zur Wiederaufnahme effektiver und zeitlich verbindlicher Verhandlungen mit dem Bieterkonsortium kommt,
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
- 1. bekräftigt seine Unterstützung für das Programm Galileo einschließlich des Satellitennavigationsprogramms EGNOS als Vorläufer von Galileo, ist jedoch erheblich besorgt darüber, dass die Konzessionsverhandlungen monatelang in Stillstand geraten sind und sich diese Verzögerungen beträchtlich auf die Gesamtkosten auswirken könnten;
- 2. weist auf seine Entschließung vom 28. September 2006 hin, in der es die an den Verhandlungen beteiligten Parteien aufgefordert hat, in konstruktiver Weise zu einem Einvernehmen zu gelangen; begrüßt daher das Schreiben des für das Programm Galileo zuständigen Vizepräsidenten der Kommission und das Ergebnis der Tagung des Rates "Verkehr, Telekommunikation und Energie" vom 22. März 2007 und betont die Bedeutung der Umsetzung der im Dezember 2005 gefassten Beschlüsse (der so genannten van-Miert-Vereinbarung) durch die Beteiligten;
- 3. weist darauf hin, dass Parlament, Rat, Kommmission und die beratenden Gremien der EU mit großer Mehrheit das dem für das Programm Galileo zuständigen Vizepräsidenten der Kommission übertragene Mandat unterstützen, auf der Ratstagung im Juni 2007 insbesondere folgende Dokumente vorzulegen:
- a) einen glaubwürdigen Zeitplan im Hinblick auf möglichst baldige Vertragsabschlüsse,
- b) mögliche Lösungen in Bezug auf die Sicherung langfristiger finanzieller Verpflichtungen,
- c) ein Szenario für die frühestmögliche Bereitstellung von EGNOS-Satellitennavigationsdiensten,
- d) alternative Szenarien für die Verwirklichung des Programms, insbesondere in Bezug auf Kosten, Risiken und Erschwinglichkeit;
- 4. fordert die Kommission auf, die Rechtsetzungstätigkeit im Hinblick auf einen geregelten Markt auf der Grundlage ihres Grünbuchs zu Anwendungen der Satellitennavigation zu beschleunigen, um einen glaubwürdigen Geschäftsplan sicherzustellen;
- 5. fordert die Kommission auf, im Benehmen mit der Europäischen Weltraumorganisation einen Vorschlag zu unterbreiten, der geeignet ist, das Problem einer besseren öffentlichen Verwaltung dadurch zu lösen, dass der Kommission klar die politische Verantwortung und die Führungsrolle zugewiesen wird;
- 6. fordert die Kommission angesichts der Gemeinschaftlichkeit des Vorhabens auf, die Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen Parlament und Kommission6 zu achten, insbesondere deren Nummer 19, die die Außenbeziehungen betrifft, und dadurch sicherzustellen, dass das Parlament in vollem Umfang unterrichtet wird über die Umsetzung des Beschlusses des Rates, durch den die Kommission ermächtigt wird, mit Drittstaaten im Hinblick auf den Abschluss von Abkommen über deren Beteiligung an der Galileo-Aufsichtsbehörde im Rahmen einer Assoziierung zu verhandeln;
- 7. fordert die Kommission auf, ihm bis Mitte Juli 2007 einen Fortschrittsbericht und einen weiteren frühzeitig genug vorzulegen, bevor die Verhandlungen so weit gediehen sind, dass ein revidierter Vorschlag für eine geänderte Rechtsgrundlage zur Finanzierung des Programms Galileo vorliegt;
- 8. fordert den Rat auf, dafür zu sorgen, dass bei diesem Vorhaben weitere Verzögerungen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben;
- 9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. C 193 E vom 17.8.2006, S. 61.
- 2 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0423.
- 3 ABl. L 246 vom 20.7.2004, S. 1.
- 4 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0401.
- 5 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0385.
- 6 Siehe Anhang des Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 26. Mai 2005 (ABl. C 117 E vom 18.5.2006, S. 125).