Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 306669 - vom 21. April 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 25. März 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 25. September 2003 zur 5. WTO-Ministerkonferenz in Cancún1, vom 12. Mai 2005 zu der Bewertung der Doha-Runde nach dem Beschluss des Allgemeinen Rates der WTO vom 1. August 20042, vom 1. Dezember 2005 zu den Vorbereitungen für die Sechste Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation in Hongkong3, vom 23. März 2006 zu den Auswirkungen von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) auf die Entwicklung4, vom 4. April 2006 zur Bewertung der Doha-Runde im Anschluss an die Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation in Hongkong5, vom 1. Juni 2006 zu Handel und Armut: Konzipierung von handelspolitischen Maßnahmen zur Optimierung des Beitrags des Handels zur Armutsminderung6, vom 7. September 2006 zur Aussetzung der Verhandlungen über die Doha-Entwicklungsagenda (DDA)7, vom 23. Mai 2007 zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen8, vom 12. Juli 2007 zum TRIPS-Übereinkommen und dem Zugang zu Arzneimitteln9, vom 12. Dezember 2007 zu den WPA10 und seinem Standpunkt vom 5. Juni 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011 und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 552/97 , Nr. 1933/2006 und der Verordnungen (EG) Nr. 964/2007 und Nr. 1100/2006 der Kommission11,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. September 2002 mit seinen Empfehlungen an die Kommission zur Aushandlung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) und den AKP-Regionen12,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Februar 2009 zu den Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) auf die Entwicklung13,
- - unter Hinweis auf das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Cariforum-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits,
- - unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung zur Unterzeichnung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens,
- - unter Hinweis auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Cotonou-Abkommen),
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) vom April 2006, Oktober 2006, Mai 2007, Oktober 2007, November 2007 und Mai 2008,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Oktober 2007 "Wirtschaftspartnerschaftsabkommen" (KOM (2007) 0635),
- - unter Hinweis auf das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT), insbesondere auf Artikel XXIV,
- - unter Hinweis auf die Ministererklärung der vierten WTO-Ministerkonferenz, die am 14. November 2001 in Doha verabschiedet wurde,
- - unter Hinweis auf die Ministererklärung der sechsten WTO-Ministerkonferenz, die am 18. Dezember 2005 in Hongkong verabschiedet wurde,
- - unter Hinweis auf den Bericht und die Empfehlungen der Task Force für Handelshilfe, die am 10. Oktober 2006 vom Allgemeinen Rat der WTO angenommen wurden,
- - in Kenntnis der Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen vom 8. September 2000, in der die Millennium-Entwicklungsziele als von der internationalen Gemeinschaft gemeinsam festgelegte Kriterien für die Beseitigung der Armut dargelegt sind,
- - unter Hinweis auf das Kommuniqué von Gleneagles, das am 8. Juli 2005 von den G8 angenommen wurde,
- - gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die früheren Handelsbeziehungen der Europäischen Union mit den AKP-Staaten, durch die diesen Staaten ein präferenzieller Zugang zu den EU-Märkten ohne Gegenseitigkeit gewährt wurde, seit 1. Januar 2008 nicht mehr im Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) steht,
B. in der Erwägung, dass es sich bei WPA um WTO-konforme Abkommen handelt, die darauf abzielen, regionale Integrationsprozesse zu unterstützen und die allmähliche Eingliederung der AKP-Volkswirtschaften in die Weltwirtschaft zu fördern, und die dadurch eine nachhaltige gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in den AKP-Staaten begünstigen und einen Beitrag zu den Gesamtbemühungen um die Bekämpfung der Armut in diesen Staaten leisten,
C. in der Erwägung, dass WPA dazu genutzt werden sollten, langfristige Beziehungen aufzubauen, in deren Rahmen der Handel die Entwicklung fördert,
D. in der Erwägung, dass die Handelspolitik aufgrund der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise für die Entwicklungsländer wichtiger denn je wird,
E. in der Erwägung, dass die in den Abkommen enthaltenen komplexen und weitreichenden Verpflichtungen erhebliche Auswirkungen auf die Länder und Regionen haben könnten,
F. in der Erwägung, dass das WPA unweigerlich Umfang und Inhalt zukünftiger Abkommen zwischen Cariforum und anderen Handelspartnern sowie die Haltung der Region in den Verhandlungen beeinflussen wird,
G. in der Erwägung, dass die einzelnen Cariforum-Staaten gesonderte Liberalisierungszeitpläne haben, wobei es zu gewissen Überschneidungen zwischen den Plänen der einzelnen Länder kommt, die sich jedoch nach einer gewissen Zeit einander annähern und sich zu einem regionalen Plan entwickeln; ferner in der Erwägung, dass die Karibische Gemeinschaft (Caricom) das Ziel verfolgt, bis 2015 einen Binnenmarkt zu errichten,
H. in der Erwägung, dass die tatsächliche Wirkung der nach dem WPA geltenden Handelsvorschriften weit über die Beseitigung von Zöllen hinausgehen könnte,
I. in der Erwägung, dass verbesserte Handelsvorschriften mit einer Aufstockung der Mittel für handelsbezogene Hilfe einhergehen müssen,
J. in der Erwägung, dass das Ziel der EU-Strategie für Handelshilfe darin besteht, die Fähigkeit der Entwicklungsländer zur Nutzung neuer Handelsmöglichkeiten zu fördern,
K. in der Erwägung, dass der letzte Satz von Artikel 139 Absatz 2 des Abkommens lautet: "Dieses Abkommen ist nicht dahingehend auszulegen, dass es die Vertragsparteien und die Unterzeichnerstaaten des Cariforum daran hindert, den Zugang zu Arzneimitteln zu fördern",
L. in der Erwägung, dass das WPA zwar eine Erklärung zur Entwicklungszusammenarbeit, aber keine rechtskräftigen Finanzierungszusagen beinhaltet,
- 1. betont, dass WPA nur als zufriedenstellend betrachtet werden können, wenn sie die folgenden Zielsetzungen erfüllen: Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung der AKP-Staaten, Förderung ihrer Beteiligung am Welthandel, Stärkung des Regionalisierungsprozesses, Wiederbelebung des Handels zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten und Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung der AKP-Staaten;
- 2. erinnert daran, dass das WPA nicht nur in Struktur und Inhalt, sondern auch in Art und Geist seiner Umsetzung einen Beitrag zu den Entwicklungszielen, den Maßnahmen und den Prioritäten der Cariforum-Staaten leisten muss;
- 3. weist darauf hin, dass das WPA zur Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele beitragen sollte;
- 4. fordert die Kommission auf, zu dem erklärten Ziel der Europäischen Union, gegen bestehende Steueroasen vorzugehen, eindeutig Position zu beziehen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass acht der vierzehn Cariforum-Unterzeichnerstaaten des WPA von der OECD als Steueroasen eingestuft wurden, während im CARIFORUM-WPA die Liberalisierung des Kontenverkehrs für alle Gebietsansässigen (Artikel 122), die Liberalisierung des Kapitalverkehrs für Investoren (Artikel 123) und nahezu unbegrenzte grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen einschließlich Treuhandverwaltung und Geschäfte im Schalterverkehr mit derivativen Instrumenten (Artikel 103 Absatz b Punkt 6) vorgesehen sind;
- 5. betont, dass das Hauptziel des EG-Cariforum-WPA darin besteht, durch Entwicklungsziele, Armutsbekämpfung und Achtung der grundlegenden Menschenrechte zur Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele beizutragen;
- 6. fordert die Kommission auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die Verhandlungen über die Doha-Entwicklungsagenda wieder in Gang zu bringen und dafür zu sorgen, dass Abkommen zur Handelsliberalisierung weiterhin die Entwicklung in den armen Ländern fördern;
- 7. ist überzeugt, dass umfassende WPA für die AKP-Staaten keine Alternative zur Einigung über die Doha-Entwicklungsagenda, sondern eine Ergänzung derselben darstellen sollten;
- 8. betont, dass der intraregionale Handel von großer Bedeutung ist und die regionalen Handelsbeziehungen ausgebaut werden müssen, um ein nachhaltiges Wachstum in der Region sicherzustellen; unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit und der Abstimmung zwischen den verschiedenen regionalen Instanzen;
- 9. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Interessen von Regionen in äußerster Randlage - ungeachtet der Tatsache, dass das vom Rat am 17. Juni 2002 genehmigte Verhandlungsmandat der Kommission für WPA die Berücksichtigung umfasste, dass den besonderen Interessen von Regionen der Gemeinschaft in äußerster Randlage während der Verhandlungen Rechnung getragen würde und in den WPA dementsprechend besondere Stützmaßnahmen für Erzeugnisse aus diesen Regionen vorgesehen werden sollten, um sie im Einklang mit den WTO-Regeln kurzfristig in den interregionalen Handel einzubeziehen - in Bezug auf viele Aspekte, die der Kommission durch die Regionalräte zur Kenntnis gebracht wurden, nur unzureichend berücksichtigt wurden und die kurzfristige Einbeziehung der Regionen in äußerster Randlage in den interregionalen Handel folglich vernachlässigt wurde;
- 10. unterstützt die weitere Senkung der Zölle zwischen den Entwicklungsländern und den regionalen Gruppen, die derzeit 15 bis 25 Prozent des Handelswerts ausmachen, um den Süd-Süd-Handel, das Wirtschaftswachstum und die regionale Integration weiter zu fördern;
- 11. weist darauf hin, dass ein wirklicher regionaler Markt eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung des WPA ist und dass regionale Integration und Zusammenarbeit eine wichtige Grundlage für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der Cariforum-Staaten bilden;
- 12. betont, dass die Integrationsprozesse innerhalb des Cariforum einschließlich der Ziele des Caricom-Binnenmarkts und -Wirtschaftsraums - wie im überarbeiteten Vertrag von Chaguaramas vorgesehen - bei der Umsetzung des Abkommens gebührend berücksichtigt werden müssen;
- 13. weist darauf hin, dass die Cariforum-Staaten, die Mitglieder der Caricom sind, in Bereichen, die im Rahmen des Caricom-Binnenmarkts und -Wirtschaftsraums noch nicht geregelt oder noch nicht voll umgesetzt sind, so auch in den Bereichen Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen, Investitionen, Wettbewerb, Vergabe öffentlicher Aufträge, elektronischer Geschäftsverkehr, geistiges Eigentum, freier Warenverkehr und Umwelt, Verpflichtungen übernommen haben; fordert, dass dem CARICOM-Binnenmarkt und -Wirtschaftsraum bei der Umsetzung von Bestimmungen in diesen Bereichen gemäß Artikel 4 Absatz 3 EG-Cariforum-WPA entsprechend Rechnung getragen wird;
- 14. fordert die betreffenden Staaten auf, eindeutige und transparente Informationen über ihre wirtschaftliche und politische Lage und Entwicklung zur Verfügung zu stellen, um die Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft zu verbessern;
- 15. fordert die Kommission auf, die tatsächliche Verteilung der Mittel, die aus den zugesagten vorrangigen Ausgaben im Rahmen der aufgestockten Haushaltsmittel für Handelshilfe ("Aid for Trade") stammen, innerhalb der AKP-Region zu klären;
- 16. besteht darauf, dass im Einklang mit den Pariser Grundsätzen zur Gewährleistung der Wirksamkeit der Hilfe jede Unterstützung unter anderem bedarfsorientiert sein muss, und fordert die AKP-Staaten daher auf, anzugeben, wofür zusätzliche WPA-bezogene Finanzmittel benötigt werden, insbesondere im Hinblick auf rechtliche Rahmenbedingungen, Schutzmaßnahmen, Handelserleichterungen, Unterstützung bei der Einhaltung internationaler Normen für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen und Rechte des geistigen Eigentums sowie im Hinblick auf die Zusammensetzung des WPA-Überwachungsmechanismus;
- 17. weist darauf hin, dass im Oktober 2007 die EU-Strategie für Handelshilfe beschlossen wurde, die die Verpflichtung enthält, die gemeinsame handelsbezogene Hilfe der EU bis 2010 auf zwei Milliarden (2 000 000 000) EUR jährlich (jeweils eine Milliarde EUR von der Gemeinschaft und eine Milliarde EUR von den Mitgliedstaaten) zu erhöhen; fordert nachdrücklich, dass die Cariforum-Staaten einen angemessenen und gerechten Anteil erhalten;
- 18. fordert die Kommission auf, die Verteilung der Mittel in der gesamten Region klarzustellen, fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, zusätzliche Mittel über die Mittelbindungen 2008-2013 hinaus aufzuzeigen;
- 19. fordert, dass frühzeitig ein angemessener Anteil an den Mitteln für die Handelshilfe festgelegt und bereitgestellt wird; betont, dass die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten sicherstellen sollten, dass es sich hierbei nicht lediglich um umgeschichtete Mittel aus dem Europäischen Entwicklungsfonds , sondern um zusätzliche Mittel handelt, die den Prioritäten des Cariforum entsprechen, und dass ihre Auszahlung so weit wie möglich über den Fonds für regionale Entwicklung abgewickelt wird sowie rechtzeitig, zuverlässig und in Übereinstimmung mit den Zeitplänen zur Ausführung der nationalen und regionalen strategischen Entwicklungspläne erfolgt; empfiehlt der Kommission und den Cariforum-Staaten, diese Mittel effizient zu nutzen, um die eventuellen Verluste an Zolleinnahmen auszugleichen und notwendige Maßnahmen zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung durchzuführen;
- 20. fordert die Kommission auf klarzustellen, welche Mittel über die Finanzierung im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds hinaus vorhanden sind; fordert die Kommission weiterhin auf, sicherzustellen, dass alle Bestimmungen über Entwicklungszusammenarbeit und deren Finanzierung unverzüglich, angemessen und wirksam umgesetzt werden;
- 21. weist darauf hin, dass die Handelsliberalisierung für die Bahamas, Antigua und Barbados schon früh zu Verlusten bei den Zolleinnahmen führt; akzeptiert, dass bei anderen Cariforum-Staaten ein wesentlicher Anteil der EU-Ausfuhren entweder bereits frei von Handelshemmnissen ist oder die Liberalisierung zum überwiegenden Teil in den Jahren 10 bis 15 des Umsetzungszeitplans erfolgen wird;
- 22. betont, dass die Zoll- und Kontingentfreiheit ("DFQF-Initiative") erforderlichenfalls von bedeutenden Änderungen der Ursprungsregeln begleitet werden sollte, um einen wesentlichen Anstieg der Warenausfuhren herbeizuführen; begrüßt in diesem Zusammenhang die jüngsten Erklärungen der Kommission, wonach die Ursprungsregeln entsprechend dem Grundsatz der Kumulierung eine Aufwertung nach Artikel 10 erfahren könnten;
- 23. fordert die Kommission auf, ihm regelmäßig über den Umfang von Patentanmeldungen und Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem PCT Bericht zu erstatten; fordert die Kommission außerdem auf, regelmäßig über die Umsetzung der im Abkommen enthaltenen Verpflichtungen zum Technologietransfer Bericht zu erstatten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, keine harmonisierten Standards für die Rechte des geistigen Eigentums anzustreben, die über das Maß hinausgehen, das dem Entwicklungsstand der Cariforum-Staaten angemessen ist, erachtet es für wichtig, den Cariforum-Staaten dabei zu helfen, wettbewerbswidriges Verhalten im Arzneimittelsektor zu überwachen;
- 24. fordert die Verhandlungsführer für die umfassenden WPA auf, eingehend auf die transparente Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen einzugehen und bewährte Verfahren zu umreißen, die notwendig sind, damit die AKP-Staaten den größtmöglichen Nutzen aus diesen Ressourcen ziehen können;
- 25. fordert die Kommission dringend auf, sicherzustellen, dass die Bestimmungen über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht dazu genutzt werden, den legitimen Wettbewerb seitens der Hersteller generischer Pharmazeutika zu vereiteln und/oder staatliche Beschaffungsstellen daran zu hindern, generische Erzeugnisse zu kaufen;
- 26. erkennt die Notwendigkeit eines Kapitels über handelspolitische Schutzinstrumente mit bilateralen Schutzmaßnahmen an; fordert beide Seiten auf, einen Missbrauch dieser Schutzmaßnahmen zu vermeiden;
- 27. hält es für wichtig, ein Kapitel über die Entwicklungszusammenarbeit in das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen aufzunehmen, das sich auf die Zusammenarbeit in den Bereichen Warenhandel, angebotsorientierte Wettbewerbsfähigkeit, geschäftsfreundliche Infrastrukturen, Handel mit Dienstleistungen, handelsbezogene Angelegenheiten, Aufbau institutioneller Kapazitäten und finanzpolitische Anpassungen erstreckt; fordert beide Seiten auf, der vereinbarten Verpflichtung nachzukommen, die Verhandlungen über Wettbewerb und öffentliches Beschaffungswesen erst nach Aufbau entsprechender Kapazitäten abzuschließen;
- 28. betont, dass das WPA den spezifischen Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen beider Seiten Rechnung tragen sollte;
- 29. fordert die Europäische Union auf, den Grundsatz der Meistbegünstigung gegenüber allen subregionalen AKP-Ländergruppen anzuwenden;
- 30. stellt fest, dass die Europäische Union den Grundsatz der Meistbegünstigung gegenüber Cariforum-Staaten und anderen subregionalen Ländergruppen selektiv anwendet;
- 31. weist darauf hin, dass entsprechende WPA-Entwicklungsindikatoren eingedenk der in Artikel 5 des WPA enthaltenen Bestimmungen über die besondere und differenzierte Behandlung und mit Blick auf die angestrebte Armutsbekämpfung auf die folgenden drei Hauptzwecke ausgerichtet sein sollten: Schaffung von Anreizen für die Erfüllung der WPA-Verpflichtungen durch die Cariforum-Staaten bzw. Feststellung der Anwendbarkeit von Ausnahmeregelungen, Überwachung der Auswirkungen der Umsetzung von WPA auf die nachhaltige Entwicklung und die Armutsbekämpfung, Überwachung der Erfüllung der Verpflichtungen der EG, insbesondere der Auszahlung bzw. wirksamen Erbringung zugesagter finanzieller und technischer Hilfe;
- 32. unterstreicht, dass im Zuge der Umsetzung des WPA Entwicklungsindikatoren genutzt werden müssen, um die erwarteten wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen (wie Verringerung der Armut, Anhebung des Lebensstandards und Öffnung der Wirtschaft) zu messen;
- 33. verweist auf die großen Unterschiede in Bezug auf die Höhe der öffentlichen Ausgaben für Agrarsubventionen sowie finanzielle und technische Unterstützung;
- 34. stellt fest, dass Landwirte in den AKP-Staaten dadurch benachteiligt sind, dass ihre Wettbewerbsfähigkeit im In- und Ausland sinkt, weil ihre Erzeugnisse im Vergleich zu subventionierten Erzeugnissen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten real teurer sind;
- 35. unterstützt daher die vereinbarten Ausnahmen von den Zolltarifpositionen vor allem für landwirtschaftliche Erzeugnisse und einige landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, sofern diese hauptsächlich dazu dienen, junge Industriezweige oder sensible Produkte in diesen Ländern zu schützen;
- 36. fordert die Einführung eines angemessenen und transparenten Überwachungsmechanismus mit einer klaren Rolle und mit Einfluss, um die Auswirkungen der WPA mit einer verstärkten AKP-Eigenverantwortung und mit umfassender Konsultation der beteiligten Interessengruppen zu flankieren;
- 37. ersucht die Kommission, die Einrichtung eines unabhängigen Überwachungsmechanismus in den Cariforum-Staaten zu unterstützen, der mit den erforderlichen Ressourcen für die Analysen ausgestattet wird, die notwendig sind, um festzustellen, inwieweit das WPA seine Ziele erreicht;
- 38. hält es für wichtig, dass bei der Durchführung der WPA ein geeignetes Überwachungssystem eingerichtet wird, das von dem zuständigen parlamentarischen Ausschuss unter Einbeziehung der Mitglieder des Ausschusses für internationalen Handel und des Entwicklungsausschusses koordiniert wird, damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der weiterhin führenden Rolle des Ausschusses für internationalen Handel und der allgemeinen Kohärenz der Handels- und Entwicklungspolitik besteht; ist der Ansicht, dass dieser parlamentarische Ausschuss flexibel tätig sein und sich aktiv mit der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU abstimmen sollte;
- 39. unterstreicht die entscheidende Rolle der Parlamente und nichtstaatlichen Akteure der Cariforum-Staaten bei der Überwachung und Verwaltung des WPA; weist darauf hin, dass ihre wirksame Einbeziehung eine klare und ausgrenzungsfreie Agenda zwischen der Europäischen Union und den Cariforum-Staaten voraussetzt;
- 40. fordert den Europäischen Rat auf, die Regionalräte der Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union in der Karibik (Martinique, Guadeloupe und Französisch-Guayana) vor der Ratifizierung des WPA zwischen den Cariforum-Staaten und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu konsultieren;
- 41. begrüßt die genannte Gemeinsame Erklärung und die Tatsache, dass spätestens fünf Jahre nach der Unterzeichnung und anschließend alle fünf Jahre eine obligatorische umfassende Überprüfung des Abkommens vorgenommen wird, um die Auswirkungen des Abkommens einschließlich der mit seiner Umsetzung verbundenen Kosten und Folgen zu beurteilen; weist darauf hin, dass sich die Vertragsparteien verpflichtet haben, die Bestimmungen des Abkommens gegebenenfalls zu modifizieren und ihre Anwendung soweit erforderlich anzupassen; fordert, dass das Europäische Parlament und die Parlamente der Cariforum-Staaten bei jeder Überarbeitung des WPA einbezogen werden;
- 42. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der AKP-Staaten, dem AKP-EU-Ministerrat und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.
- 1 ABl. C 77 E vom 26.3.2004, S. 393.
- 2 ABl. C 92 E vom 20.4.2006, S. 397.
- 3 ABl. C 285 E vom 22.11.2006, S. 126.
- 4 ABl. C 292 E vom 1.12.2006, S. 121.
- 5 ABl. C 293 E vom 2.12.2006, S. 155.
- 6 ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 261.
- 7 ABl. C 305 E vom 14.12.2006, S. 244.
- 8 ABl. C 102 E vom 24.4.2008, S. 301.
- 9 ABl. C 175 E vom 10.7.2008, S. 591.
- 10 ABl. C 323 E vom 18.12.2008, S. 361.
- 11 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0252.
- 12 ABl. C 273 E vom 14.11.2003, S. 305.
- 13 Angenommene Texte, P6_TA(2009)0051.