Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Beirates bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Der Bundesrat hat in seiner 812. Sitzung am 17. Juni 2005 beschlossen, gemäß § 118 Abs. 4 TKG für den Beirat bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post