Bundesministerium für Berlin, den 24. Mai 2005
Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck
Sehr geehrter Herr Präsident,
der Bundesrat hat in seiner 805. Sitzung am 5. November 2004 beschlossen, der Bundesregierung eine
- Vorlage für den Erlass einer Verordnung zur Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung zuzuleiten (Bundesrats-Drucksache 763/04 (PDF) ). * )
Die Untersuchung auf BSE ist ein wesentlicher Baustein der BSE-Bekämpfung und dient dem unmittelbaren Schutz der Gesundheit unserer Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Regelungen zur Untersuchung auf BSE fußen auf wissenschaftlichen Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI).
Eine Änderung der Regelungen zur Untersuchung auf BSE ist erst dann vertretbar, wenn sie wissenschaftlich begründbar ist.
Demzufolge ist auch die Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt die Testaltersgrenze erhöht werden kann, abhängig von einer aktuellen wissenschaftlichen Risikobewertung. Die damit verbundenen Fragen werde ich voraussichtlich im Sommer diesen Jahres mit unseren Forschungsanstalten ausführlich erörtern, bevor zu entscheiden sein wird, welche Regelung den Zielen des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes am besten gerecht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast