Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Vertreters oder einer Vertreterin für den Beirat für die Zusammenarbeit gemäß Artikel 45 der Europol-Verordnung (EU) Nr. 2016/794
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Bonn, 24. Mai 2017
An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, das vom Bundesrat am 12. Mai 2017 angenommene Erste Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes sieht vor, dass der Bundesrat den Vertreter der Länder für den Beirat der Zusammenarbeit gemäß Artikel 45 der Europol-Verordnung (EU) Nr. 2016/794 ernennt.
Im Hinblick auf die schon für den 14. Juni 2017 einberufene konstituierende Sitzung des Beirats der Zusammenarbeit wäre ich Ihnen für eine baldige Mitteilung dankbar, wen der Bundesrat als Vertreter der Länder benennt.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hat in ihrer 93. Sitzung am 29./30. März 2017 in Göttingen beschlossen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit aus Rheinland-Pfalz, Herr Prof. Dr. Kugelmann, der Vertreter der Landesbeauftragten sein soll. Seine Vertreterin soll Frau Antonia Buchmann werden.