Die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, 23. September 2015
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zum geplanten Breitbandförderprogramm des Bundes zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage in die Tagesordnung der 936. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2015 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Malu Dreyer
Entschließung des Bundesrates zum geplanten Breitbandförderprogramm des Bundes
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
Der Bundesrat begrüßt die Breitbandziele der Bundesregierung einer flächendeckenden Verfügbarkeit von 50 Mbit/s bis 2018. Zur Finanzierung der hierzu benötigten Fördermittel setzen die Länder ihren Anteil der Erlöse aus der Digitalen Dividende II überwiegend ein. Auch der Bund hat sich verpflichtet, seinen Anteil der Erlöse aus der Versteigerung des 700-MHz-Bandes für ein Breitbandförderprogramm zu verwenden. Die Länder haben vor diesem Hintergrund ein zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmtes Förderprogramm gefordert. In dem nunmehr vorliegenden Entwurf des Breitbandförderprogramms des Bundes sieht der Bundesrat die Anforderungen und Änderungswünsche der Länder hingegen nicht ausreichend berücksichtigt.
- 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, vor Erlass einer Breitband-Förderrichtlinie des Bundes die Stellungnahmen und Änderungsvorschläge der Länder zu berücksichtigen und aufzunehmen. Durch den Erlass greift der Bund in die im Zuständigkeitsbereich der Länder liegende Aufgabe des Breitbandausbaus ein. Der Bundesrat stellt fest, dass für den schnellen Breitbandausbau der bisher unversorgten Gebiete ein effizientes Zusammenwirken des Bundes und des jeweiligen Landes unerlässlich ist. Dies macht eine enge Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden zwingend erforderlich; die derzeit im Förderrichtlinienentwurf vorgesehene Information über die Antragsstellung ist nicht ausreichend.
- 2. Die Einbindung der Bundesländer in das Förderverfahren muss gewährleisten, dass die Landesstrategien und die Förderrichtlinien der Länder zum Breitbandausbau im Rahmen der Bundesförderung beachtet werden und die Umsetzung der Länder-Regelungen durch die Förderverfahren des Bundes nicht gefährdet werden.
- 3. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen ist eine einheitliche Beratung der Kommunen in Fragen der Breitbandförderung sicherzustellen. Hierzu haben die Länder den Vorschlag unterbreitet, auch die Förderbanken oder andere Landesstellen im Bewilligungsprozess einzubinden.
- 4. Zur Verfahrensvereinfachung und - beschleunigung ist ein einheitliches Antragsverfahren für das Bundes- und jeweilige Landesprogramm sicherzustellen. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit einer Antragstellung nach Beginn der Durchführung des Auswahl-/Vergabeverfahrens sowie eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns eingeräumt werden.
- 5. Es ist zu gewährleisten, dass seitens des Bundes kein gemeindliches Projekt gefördert wird, welches dem jeweiligen Landesbreitbandkonzept oder einer übergeordneten Planungsebene entgegensteht. Der Bundesrat erwartet daher eine entsprechende Regelung bei den Zuwendungsvoraussetzungen sowie eine intensive Abstimmung mit den Ländern bei der Gewichtung der Einzelkriterien des Scorings.
- 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die im Entwurf vorgesehenen Versorgungsauflagen zu korrigieren. Dabei ist auch aus der Sicht des Bundesrates ein flächendeckender 50Mbit/s-Ausbau das maßgebliche Ausbauziel. Gleichwohl muss den Ländern ermöglicht werden, auch Zwischenziele gemäß der Bundes NGA-Rahmenregelungen (d.h. mind. 30 Mbit/s) zu benennen. Für die Stadtstaaten ist eine diskriminierungsfreie Definition der förderfähigen Areale zu formulieren, die die Nachfrage nach höherer Bandbreite in den Gewerbegebieten sowie in den Technologie- und Innovationszentren berücksichtigt.
- 7. Der Bundesrat begrüßt, dass sowohl eine Förderung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslückenförderung als auch von Betreibermodellen vorgesehen ist. Die Faktoren der Wirtschaftlichkeitsüberprüfung müssen jedoch so ausgestaltet sein, dass sie die langfristige Finanzierung des Betreibermodells entsprechend darstellen und im Vergleich zur Wirtschaftlichkeitslückenförderung keine Diskriminierung erfolgt.
- 8. Der Bundesrat sieht die Höhe des zu erwartenden Kofinanzierungsanteils der Länder kritisch. Hierzu müssten in den meisten Ländern die Mittel der Digitalen Dividende II herangezogen werden, die zur Verwendung von eigenen Ausbaumaßnahmen der Länder vorgesehen sind. Insbesondere hat der in dem Entwurf vorgesehene Förderhöchstbetrag des Bundes von 10 Millionen Euro zur Folge, dass der Kofinanzierungsanteil der Länder um ein Vielfaches höher sein wird als der Finanzierungsanteil des Bundes. Verschärfend kommt hinzu, dass gemäß des Entwurfs der Förderrichtlinie, der mindestens erforderliche Eigenanteil von 10 Prozent der Gebietskörperschaft, die den Haushaltssicherungsverfahren unterliegt, durch die Länder aufgebracht werden soll.
- 9. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass bei dem Mitfinanzierungsbeitrag eine kumulative Betrachtung von Landes- und Kommunalanteil gewählt werden soll. Nur so verbleibt den Ländern ein Spielraum, den Anteil der Kommunalfinanzierung bedarfsgerecht zu senken und der regionalen Spezifik besser Rechnung tragen zu können. Eine Öffnungsklausel, den Ländern ein derartiges Vorgehen nur im Rahmen von bestehenden Haushaltssicherungsverfahren zu gestatten, ist nicht ausreichend. Ein einschränkender Vorbehalt hierzu wird daher abgelehnt.
- 10. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher dringend auf, das Breitbandförderprogramm des Bundes erst dann zu verabschieden, wenn die strittigen Punkte zwischen Bund und Ländern einvernehmlich geklärt sind.