- b) Tätigkeitsbericht 2008/2009 der Bundesnetzagentur - Post mit Sondergutachten der Monopolkommission - Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen Drucksache: 887/09 (PDF)
- c) Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Drucksache: 438/10 (PDF)
Der Bundesrat hat in seiner 874. Sitzung am 24. September 2010 beschlossen, zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur mit den Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Absatz 2 TKG i.V.m. § 44 PostG, § 47 Absatz 1 PostG sowie zur Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission gemäß § 121 Absatz 3 TKG und § 44 Absatz 2 PostG i.V.m. § 81 Absatz 3 Satz 4 TKG a. F. und § 47 Absatz 1 Satz 3 PostG wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zu B. - Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation
- a) Der Bundesrat begrüßt die positive Wettbewerbsentwicklung auf dem Gebiet der Telekommunikation. Er sieht es vor diesem Hintergrund als notwendig an, dass auch im Rahmen der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes die Zukunftsfähigkeit des Standorts Deutschland gestärkt und die gesellschaftliche Entwicklung weiter vorangebracht wird.
- b) Der Bundesrat stimmt der Einschätzung der Bundesregierung zu, dass sich der Telekommunikationssektor unabhängig von der bislang erfreulichen Wettbewerbsentwicklung in einer Umbruchphase befindet. Er ist der Auffassung, dass den von der Bundesregierung erwähnten Diskussionen
- - um verstärkte Investitionsanreize bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des erreichten hohen Wettbewerbsniveaus,
- - einer stärkeren Regionalisierung der Regulierung und - damit um eine stärker symmetrische Regulierung,
eine hohe Bedeutung zukommt, deren Ergebnis maßgeblich für das zukünftige Investitionsverhalten der Telekommunikationsbranche sein kann. (vgl. Ziffer 5 und 7)
- c) Der Bundesrat begrüßt die Einrichtung eines "Next Generation Access (NGA)-Forums" sowie die dort geführte Debatte um die Konkretisierung eines zukünftigen Regulierungsrahmens. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben den genannten Akteuren, auch die Länder sowie die kommunalen Spitzenverbände aktiv in den Diskussionsprozess im NGA-Forum eingebunden sind. (vgl. Ziffer 8)
- d) Der Bundesrat nimmt den wiederholten Hinweis zur Formulierung einer ressortübergreifenden IKT-Strategie der Bundesregierung zur Kenntnis und bittet die Bundesregierung, die IKT-Strategie zeitnah zur Diskussion zu stellen. (vgl. Ziffer 11)
- e) Der Bundesrat nimmt die Absicht der Bundesregierung zur Kenntnis, die bestehende Befugnis, auch regionale Telekommunikationsmärkte zu definieren, im Telekommunikationsgesetz (TKG) prominenter herauszustellen. (vgl. Ziffer 34)
Im Zusammenhang mit dem Aufbau neuer Hochgeschwindigkeitsnetze (wie z.B. FTTH/FTTB) bittet der Bundesrat die Bundesregierung bei der Novellierung des TKG zu prüfen, ob die angestrebten Ziele der investitionsfreundlichen Regulierung und des nachhaltigen Wettbewerbs auf diesen neuen Infrastrukturmärkten auch durch freiwillige Open-Access- Vereinbarungen der Marktteilnehmer sowie eine entsprechende Ex-Post- Regulierung im Sinne einer Missbrauchskontrolle erreicht werden kann.
Die Definition regionaler Telekommunikationsmärkte sowie ggf. einer regionalisierten Regulierung würde dann auf diesen Märkten fallweise nur für den festgestellten Missbrauchsfall eintreten und somit eine nachgeordnete Rolle einnehmen.
- f) Im Hinblick auf die Breitbandstrategie der Bundesregierung begrüßt der Bundesrat grundsätzlich die Bemühungen um deren Optimierung im Rahmen eines intensiven Monitoringprozesses. Der Bundesrat erachtet jedoch die 15 Maßnahmen der Breitband-Strategie der Bundesregierung als unterschiedlich gut geeignet, um die ehrgeizigen Ziele der Strategie zu erreichen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, die unterschiedlichen bereits eingetretenen und erwarteten Wirkungen ihres Maßnahmenplans auf die kurz-, mittel- und langfristigen Ziele stärker herauszuarbeiten und insbesondere darzustellen, mit welchen Instrumenten das langfristige Ziel einer flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsversorgung erreicht werden soll bzw. um welche Instrumente die Strategie hierfür ergänzt werden muss.
- g) In diesem Zusammenhang geht der Bundesrat davon aus, dass Hochgeschwindigkeitsnetze in dem erforderlichen flächendeckenden Umfang - ebenso wie bislang bereits die Breitbandbasisversorgung mit 1 MBit/s (downstream) - nicht über die Marktkräfte allein herstellbar sein werden.
Auch in Bezug auf Hochgeschwindigkeitsnetze wird die "Initiierung zielgenauer Fördermaßnahmen in begrenztem Umfang" (vgl. Ziffer 63) kaum zu einer flächendeckenden Infrastrukturerstellung führen.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, weitere Mittel für die finanzielle Unterstützung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im ländlichen Raum bereitzustellen sowie unter Einbindung der Länder ein Konzept zu entwickeln, wie die Entstehung von Hochgeschwindigkeitsnetzen durch zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen und zielgerichtete Finanzierungsinstrumente effektiv und effizient unterstützt werden können.
2. Zu C. - Stellungnahme zum Kapitel Post
- a) Der Bundesrat stellt auf Grund des Berichts der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und der Ausführungen im Sondergutachten Post der Monopolkommission sowie der Stellungnahme der Bundesregierung mit Bedauern fest, dass es auf dem Markt für Briefdienstleistungen nach wie vor keinen nachhaltigen Wettbewerb gibt. Der Bundesrat sieht sich damit in seiner in der Vergangenheit wiederholt zum Ausdruck gebrachten Besorgnis über die Entwicklung auf dem Markt für Briefdienstleistungen bestätigt, da sich trotz Auslaufens der Exklusivlizenz zum 31. Dezember 2007 bislang kein funktionsfähiger und chancengleicher Wettbewerb eingestellt hat.
- b) Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass eine weitere Förderung des Wettbewerbs im Postbereich unentbehrlich ist. Er sieht es daher als unverzichtbar an, die wettbewerblichen Bedingungen auf dem Briefmarkt schnellstmöglich und nachhaltig zu verbessern. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung bis Ende dieses Jahres um ein Konzept, mit welchen gesetzlichen und regulatorischen Instrumenten mittelfristig einem wirksamen Wettbewerb Rechnung getragen werden kann, um so neue Impulse für den Postmarkt zu setzen.
- c) Der Bundesrat appelliert in diesem Zusammenhang auch noch einmal eindringlich an die Bundesregierung, die nach wie vor ausstehende Novellierung des Postgesetzes und der Postuniversaldienstleistungsverordnung nunmehr voranzutreiben und wettbewerbs- und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen zu setzen.
- d) Der Bundesrat erwartet vor diesem Hintergrund insbesondere Regelungen zur Änderung des Postgesetzes in folgenden Bereichen:
- - Wegfall der Ausnahmeregelung von der Entgeltgenehmigung durch die Regulierungsbehörde in § 19 Satz 2 PostG für Beförderungsleistungen ab einer Mindestmenge von 50 Briefsendungen, um dadurch bei Vorliegen einer Marktbeherrschung eine durchgängige Entgeltregulierung zu ermöglichen, - Stärkung der Befugnisse der Bundesnetzagentur zur aktiven Ermittlung in Missbrauchsverfahren in Anlehnung an die Regelungen im Telekommunikationsgesetz,
- - Antragsrechte Dritter zur Einleitung von Missbrauchsverfahren analog zu bereits existierenden Regelungen im Telekommunikationsgesetz,
- - Aufnahme des im Telekommunikationsgesetz vorgesehenen von der Bundesnetzagentur jährlich zu erstellenden Vorhabenplans auch für den Bereich Post.
- e) Zur Erreichung einer vollständigen steuerlichen Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer bittet der Bundesrat die Bundesregierung des Weiteren um Prüfung, ob eine Mehrwertsteuerpflicht für sämtliche Postdienstleistungen aus ökonomischen und wettbewerblichen Gründen nicht sinnvoller wäre und daher gegenüber der EU-Kommission auf eine baldige Verabschiedung des Richtlinienvorschlags der Kommission vom 5. Mai 2003 zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG gedrängt werden sollte.