1. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (AS), der Finanzausschuss (Fz) und
der Wirtschaftsausschuss (Wi)
empfehlen dem Bundesrat,
zu dem vom Deutschen Bundestag am 17. Juni 2005 verabschiedeten Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel zu verlangen, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten.
Begründung
2. Insbesondere die vorgesehene Verlängerung der Übergangsregelung für die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld
steht der grundsätzlich begrüßenswerten Zielsetzung des Gesetzes entgegen, die Beschäftigungschancen und die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu fördern.
Begrüßenswert ist auch die Zielsetzung des Gesetzes, das Verbot der wiederholten befristeten Beschäftigung zu lockern. Die vorgesehene Regelung geht jedoch nicht weit genug, um den gewünschten Beschäftigungseffekt zu erzielen. Der Bundesrat hat deshalb am 17. Mai 2005 eine deutlich weitergehende und effektivere Lösung im Sinne der Zielsetzung vorgeschlagen (Drucksache 320/05(B) ).
Begrüßenswert ist zwar die Zielsetzung des Gesetzes, das Verbot der wiederholten befristeten Beschäftigung zu lockern. Die vorgesehene Regelung geht jedoch nicht weit genug, um den gewünschten Beschäftigungseffekt zu erzielen. Der Bundesrat hat deshalb am 27. Mai 2005 eine deutlich weitergehende und effektivere Lösung im Sinne der Zielsetzung vorgeschlagen (BR-Drs. 320/05(B) ).