COM (2018) 639 final; Ratsdok. 12118/18
Der Bundesrat hat in seiner 972. Sitzung am 23. November 2018 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission den Richtlinienvorschlag vorgelegt hat. Er erinnert daran, dass einer der wichtigsten Gründe für die Einführung der Zeitumstellung das Einsparen von Energie war. Dieses fällt jedoch nur gering aus.
- 2. Der Bundesrat erachtet den von der Kommission vorgesehenen Zeitrahmen als sehr ambitioniert.
- 3. Er stimmt der Kommission darin zu, dass die unkoordinierte Einführung verschiedener Standardzeiten in den Mitgliedstaaten schädlich für den Binnenmarkt und die Menschen wäre. Er betont, dass dauerhafte Zeitunterschiede zwischen Deutschland und einem Nachbarstaat in Folge unterschiedlich festgelegter Standardzeiten den grenzüberschreitenden Austausch beeinträchtigen würden. Er weist darauf hin, dass dies negative Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Erbringung von Handwerks- und anderen Dienstleistungen, den internationalen Handel, den Verkehr und die Logistik hätte. Auch grenzüberschreitend tätige Pendlerinnen und Pendler wären von einem Zeitunterschied zwischen Nachbarstaaten betroffen.
- 4. Der Bundesrat ist insbesondere der Auffassung, dass die Entstehung isolierter Zeitinseln in Europa vermieden werden muss. Er vertritt die Auffassung, dass die Kommission eine stärker koordinierende Rolle übernehmen sollte.
- 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die Entscheidung über die zukünftige Standardzeit der Bundesrepublik in enger Abstimmung mit den Regierungen der Nachbarstaaten zu treffen.