A
1. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik,
der Finanzausschuss,
der Gesundheitsausschuss und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 17. Juni 2005 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
B
2. Der Wirtschaftsausschuss
empfiehlt dem Bundesrat ferner die Annahme folgender Entschließung:
- a) Der Bundesrat stellt fest, dass die Vorverlegung der Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrages keinerlei korrigierenden Einfluss auf die bestehenden strukturellen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Die neuerliche Notmaßnahme der Bundesregierung belastet stattdessen die Wirtschaft und die öffentlichen Haushalte. Gerade für kleinere, unterkapitalisierte Arbeitgeber mit Liquiditätsengpässen könnte dies sogar die Insolvenz bedeuten. Die Notmaßnahme führt außerdem insbesondere für Branchen, die auf Stundenbasis abrechnen, zu einer dauerhaften, kostenintensiven Bürokratisierung, weil vorzunehmende Vorabüberweisungen ständig im Folgemonat nachkorrigiert werden müssen.
- b) Die Bundesregierung dokumentiert mit der beabsichtigten Maßnahme, dass sie weiterhin kurzfristige Notmaßnahmen in Kauf nimmt, anstatt die Rentenfinanzen dauerhaft durch tragfähige, zukunftsfähige Reformmaßnahmen sicherzustellen. Der Bundesrat hat in der Vergangenheit mehrfach die vertrauensschädigende Wirkung der von der Bundesregierung ergriffenen Notmaßnahmen aufgezeigt und auf die Notwendigkeit einer Weichenstellung hin zu einer grundlegenden Konsolidierung der Rentenversicherung hingewiesen. Die Entwicklung der Einnahmesituation in der Rentenversicherung bestätigt die Bedenken des Bundesrates nachdrücklich.