Der Deutsche Bundestag hat in seiner 222. Sitzung am 14. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksache 016/13022 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes - Drucksache 016/12853 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 2 eingefügt:
"Artikel 2
Änderung des Bundes-ImmissionsschutzgesetzesDem § 37d Absatz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch ... vom ... (BGBl. I S. ...) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:
- "Rechtsverordnungen nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c bedürfen der Zustimmung des Deutschen Bundestages.""
- 2. Der bisherige Artikel 2 wird Artikel 3 und wie folgt gefasst:
"Artikel 3
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am Tag nach der Verkündung, frühestens jedoch am Tag nach dem Inkrafttreten des Artikels 1 Nummer 6 des Gesetzes zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen* in Kraft."
Inkrafttreten
* Bundestagsdrucksachen 016/11131, 016/11641, 016/12465 ; Bundesratsdrucksache 379/09 (PDF) .
Fristablauf: 12.06.09 Initiativgesetz des Bundestages