Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 234. Sitzung am 18. Mai 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/12421 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld - Drucksache 18/11397 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 07.07.17 Initiativgesetz des Bundestages