Bundesministerium der Finanzen
Berlin, 8. Oktober 2015
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums des Innern seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 0628 Titel 532 06 eine außerplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 32.700 T€ zu leisten.
Nach dem Ergebnis der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am 24. September 2015 wurde die bisher vom Freistaat Bayern wahrgenommene Aufgabe der Verteilung der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge dem Bundesministerium des Innern zugewiesen.
Trotz der Höhe der Ausgabe ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses) zwingend geboten. Ein Zuwarten auf die nächste Sitzung des Haushaltsausschusses hätte zur Folge, dass eine Verteilung der Flüchtlinge aus den Warteräumen verzögert würde. Da Flüchtlinge außer regulär über die Grenzübergänge nunmehr auch vermehrt über die "grüne Grenze" ins Land kommen, würden insbesondere die Grenzregionen dadurch unvertretbar belastet. Daher müssen bei der Verteilung der Flüchtlinge unmittelbar erforderliche Schritte eingeleitet werden. Der Bund ist dabei in der Pflicht, im Sinne der Umsetzung der am 24. September 2015 gefassten Beschlüsse eine möglichst zügige Umsetzung zu gewährleisten.
Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn