959. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2017
Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz von der Tagesordnung der Plenarsitzung am 7. Juli 2017 abzusetzen.
Begründung:
Das Gesetz in der vom Bundestag beschlossenen Fassung bedarf weiterer Überprüfung und Beratung.
Die durch den Bundestag entsprechend der Beschlussempfehlung seines Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drucksache 18/12427) vorgenommene Verknüpfung der Anpassung der Vergütung der Berufsbetreuer, -vormünder und Verfahrenspfleger mit der durch den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesrates allein verfolgten Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten ist mangels Sachzusammenhangs nicht opportun.
Zwar verdient das Ziel einer angemessenen Vergütung der Berufsbetreuer, -vormünder und Verfahrenspfleger Unterstützung. Jedoch erfordert die Entscheidung über die Anpassung der Betreuervergütung zunächst eine differenzierte Betrachtung der Gesamtproblematik auf der Grundlage der noch ausstehenden Forschungsergebnisse der rechtstatsächlichen Untersuchung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Qualität in der rechtlichen Betreuung. Die Diskussion um eine angemessene Vergütung der Betreuer kann nicht ohne Bewertung der Qualität der rechtlichen Betreuung geführt werden.