Der Deutsche Bundestag hat in seiner 237. Sitzung am 1. Juni 2017 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen - Drucksachen 18/12086, 18/12607 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 18/12607 angenommen.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
- 1. Situation weltweit
Kinderehen widersprechen dem Kindeswohl und sind ein weltweit zu bekämpfendes Problem. Nach den Erhebungen von UNICEF sind jährlich 15 Millionen Mädchen und minderjährige Frauen von frühzeitigen Eheschließungen betroffen. Aktuell leben weltweit über 700 Millionen Frauen, die vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet wurden.
Kinderehen haben für die betroffenen Minderjährigen oft schwerwiegende Konsequenzen. Nicht immer haben Personen vor Erreichen der Volljährigkeit die nötige Reife, die Folgen einer Eheschließung zu überblicken. Nicht selten werden solche Ehen daher unter familiärem Druck oder gar Zwang geschlossen. Je jünger die Beteiligten sind, desto weniger können sie sich gegen eine nicht gewollte Eheschließung zur Wehr setzen. Minderjährigenehen und damit häufig verbundene frühe Schwangerschaften beeinflussen die Entwicklung, die Gesundheit und das Wohl der Minderjährigen in vielen Fällen negativ. Minderjährige sollten Zeit für eine umfassende Ausbildung erhalten, ohne zu früh in eine Elternrolle gedrängt zu werden. Zahlreiche internationale Organisationen wie beispielsweise UNICEF, Human Rights Watch, Terre des Femmes sowie das UN-Frauenrechts- und das UN-Kinderrechtskomitee setzen sich daher weltweit für die Anhebung des Ehemündigkeitsalters ein.
- 2. Situation in Deutschland
Auch die Bundesrepublik Deutschland sieht sich mit einer gestiegenen Zahl minderjähriger Verheirateter konfrontiert.
Im Interesse des Kindeswohls hat der Deutsche Bundestag daher das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen. Mit der Neuregelung wird das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt. Minderjährige, die im Ausland geheiratet haben, werden in Deutschland vor den nachteiligen Folgen ihrer Ehe geschützt. Religiös oder kulturell geschlossene Ehen Minderjähriger sollen durch ein gesondertes Verbot verhindert werden. Mit diesem Maßnahmenpaket wird auch international ein Zeichen gegen Kinderehen gesetzt. Um die Ursachen und Folgen von Kinderehen weltweit effektiv zu bekämpfen, reichen derartige nationale Maßnahmen nicht aus.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,
- 1. sich im Interesse des Kindeswohls weltweit für das Verbot von Eheschließungen Minderjähriger einzusetzen und
- 2. im Rahmen internationaler Organisationen darauf hinzuwirken, dass das Ehemündigkeitsalter weltweit angehoben wird und Kinderehen rechtlich geächtet werden.