Beschluss des Bundesrates
Siebtes Gesetz zur Ä nderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 1. Juni 2017 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetz es zuzustimmen.
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