Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Telemediengesetz es und weiterer Gesetze
Der Bundesrat hat in seiner 993. Sitzung am 18. September 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 2. Juli 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetz es nicht zu stellen.
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