Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 31. März 2015 zum Abkommen vom 21. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 130. Sitzung am 15. Oktober 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 18/6369 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 31. März 2015 zum Abkommen vom 21. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern - Drucksache 18/6158 - unverändert angenommen. Fristablauf: 06.11.15 Erster Durchgang: Drucksache. 370/15 (PDF)