Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 31. März 2015 zum Abkommen vom 21. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
Der Bundesrat hat in seiner 938. Sitzung am 6. November 2015 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 15. Oktober 2015 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 108 Absatz 5 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.