Der Bundesrat hat in seiner 927. Sitzung am 7. November 2014 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf eine Standard-Mehrwertsteuererklärung auch nach dem derzeitigen Stand der Beratungen im Rat nicht zustimmungsfähig ist. Durch das Vorhaben sind insbesondere die Verwaltungsverfahren der Länder und ihre elektronische Datenverarbeitung betroffen. Trotz der zwischenzeitlich vorgesehenen Anzahl optionaler Felder schränkt es den amtlichen Vordruck durch die vorgesehene Limitierung stark ein und verhindert so auch die Flexibilität der deutschen Steuerverwaltung, auf rechtliche oder tatsächliche Entwicklungen durch die Einführung weiterer Risikomanagementfaktoren und damit weiterer Felder im Vordruck reagieren zu können. Damit läuft es weiterhin auch dem Ziel der Betrugsbekämpfung zuwider. Die bislang vorgenommenen Änderungen können die in der Stellungnahme vom 29. November 2013 - BR-Drucksache 735/13(B) (2) - geäußerten Bedenken des Bundesrates nicht zerstreuen.
- 2. Der Bundesrat hält daher an seiner in der oben genannten Stellungnahme geäußerten Bitte an die Bundesregierung fest, die Einwände des Bundesrates gegen das Vorhaben gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen und dem Vorschlag der Kommission im Rat daher nicht zuzustimmen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darum, ihn über den weiteren Fortgang der Beratungen des Richtlinienvorschlags laufend und umfassend zu informieren.