Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Adhoc-Arbeitsgruppe des Rates "Artikel 50 EUV")
Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 wie folgt beschlossen:
Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur Teilnahme (Liste B) als Beauftragte des Bundesrates für die Adhoc-Arbeitsgruppe des Rates "Artikel 50 EUV" (Ratsarbeitsgruppe "Brexit") einen Vertreter des Freistaates Bayern, Bayerische Staatskanzlei (Ministerialrat Stefan Schumann) und einen Vertreter des Landes Niedersachsen, Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union (Richter am Landgericht Christian Fluß).