Der Deutsche Bundestag hat in seiner 118. Sitzung am 17. Oktober 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 19/13617 - den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Studien- und Prüfungszeit im Studiengang "Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung") - Drucksache 19/8581 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 08.11.19
Erster Durchgang: Drucksache. 616/18 (PDF)
1. Die Überschrift des Gesetzes wird wie folgt gefasst:
"Fünftes Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes".
2. Artikel 1 wird wie folgt gefasst:
,Artikel 1
Das Deutsche Richtergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972(BGBl. I S. 173), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom B. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. In § 5a Absatz 1 Satz 1 wird das Wort "vier" durch das Wort "viereinhalb" ersetzt.
- 2. In § 5d Absatz 2 Satz 1 wird das Wort "viereinhalb" durch das Wort "fünf" ersetzt.`