Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren und zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 22. Juni 2017 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.