Der Bundesrat hat in seiner 939. Sitzung am 27. November 2015 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Regionalisierungskomponente für die Ausschreibung bei Wind an Land
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Ausschreibungsumfang für Wind an Land von 2,5 Gigawatt netto pro Jahr eingehalten werden muss, um einen Ausbau in ganz Deutschland auch mit dem System der Ausschreibung zu gewährleisten. Laut Marktanalyse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entspricht dies (im Zeitraum bis 2035) einem durchschnittlichen jährlichen Brutto-Zubau von 4,4 Gigawatt. Zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele ist dieser Ausbaupfad unverzichtbar.
- 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass der nationale Ausbau der Windenergie an Land auch weiterhin angemessen in ganz Deutschland regional verteilt fortschreiten kann. Eine solche angemessene Verteilung dient der Netzstabilität wie auch der Versorgungssicherheit insgesamt und bietet allen Ländern die Chance, von der Energiewende zu profitieren und ihren unverzichtbaren Beitrag dazu zu leisten, dass das volle Potenzial der Erneuerbaren Energien erschlossen und die damit einhergehenden Nutzen und Lasten der Energiewende angemessen verteilt werden können.
- 3. Der Bundesrat stellt vor diesem Hintergrund fest, dass das Referenzertragsmodell dazu beitragen soll, Standorten bundesweit eine erfolgreiche Teilnahme an der Ausschreibung zu ermöglichen. Gleichzeitig soll jedoch gewährleistet sein, dass Anreize bestehen, innerhalb bestimmter Regionen die effizientesten Projekte zu erschließen und dabei die effizienteste Technik einzusetzen.
- 4. Die alleinige Reform des Referenzertragsmodells kann signifikante strukturelle Wettbewerbsnachteile von Binnenlandstandorten beispielsweise aufgrund höherer Erschließungs- und Netzanschlusskosten jedoch nicht kompensieren, so dass mit den Vorschlägen aus den Eckpunkten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ein räumlich konzentrierter Ausbau und Wettbewerbsprobleme bei der Auktionierung wie geringe Marktliquidität und Wettbewerbsintensität erwartet werden. Um auch zukünftig einen auf Deutschland verteilten Zubau von Windenergieanlagen zu gewährleisten, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine regionale Steuerung zu implementieren, die eine definierte Ausbaumenge in Mittel- und Süddeutschland unter ausreichender Berücksichtigung der Interessen der norddeutschen Länder vorsieht.
- 5. Der Bundesrat schlägt hierfür ein Modell vor, mit dem im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ein festgeschriebener Mindestanteil der bezuschlagten Menge auf zwei zu definierende Regionen im Norden und der Mitte/Süden Deutschlands verteilt und ein weiterer Anteil standortunabhängig vergeben wird. Die Festlegung der für die Regionen geltenden Mindestanteile am Ausbau der Windenergie an Land erfolgt repoweringneutral, so dass der Abbau sowie die Ersetzung von Altanlagen im entsprechenden Leistungsumfang keine Anrechnung finden. Die für die beiden Regionen jeweils vorgesehenen Mindestanteile sollten sich an den Planungen im Netzentwicklungsplan orientieren. Die Auktion soll bundesweit erfolgen. Sollten die abgegebenen Gebote für eine Region nicht ausreichen, deren Mindestanteil zu erfüllen, werden die Anteile unabhängig vom Standort vergeben, um die Ausbauziele nicht zu gefährden. Um strategisches Bieten zu verhindern, soll die Einführung von Preisobergrenzen geprüft werden.
- 6. Der Bundesrat weist ferner auf die energiepolitische Bedeutung der Offshore-Windenergie für eine erfolgreiche Energiewende hin. Bei dem vom Bund beabsichtigten Systemwechsel ist entscheidend, dass ein Ausschreibungsdesign für Windenergieanlagen auf See stabile Rahmenbedingungen sowie den Erhalt der Akteursvielfalt gewährleistet, um einen verwerfungsfreien Übergang und kontinuierlichen Zubau zu ermöglichen. Der vorgesehene doppelte Systemwechsel mit einem zentralen Modell als Zielsystem und einer einmaligen Auktion bestehender Projekte birgt jedoch erhebliche Gefahren für die bestehenden Strukturen, insbesondere für die Akteursvielfalt. Vor diesem Hintergrund wird eine Festlegung auf ein bestimmtes Zielsystem zum jetzigen Zeitpunkt als verfrüht erachtet. Dies sollte erst nach Evaluierung einer längeren wettbewerblichen Startphase mit mehreren Ausschreibungsrunden erfolgen. Neben dem Ausschreibungsdesign bleibt die Realisierung der Offshore-Netzanbindungen ein kritischer Faktor für die weitere Entwicklung der Offshore-Windenergie und muss daher bereits heute konkret vorangetrieben werden.