939. Sitzung des Bundesrates am 27. November 2015
A
- 1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:
Zu Nummer 2 Satz 3, Nummer 3, Nummer 5, Nummer 6 - neu
- a) Nummer 2 Satz 3 ist zu streichen.
- b) Nummer 3 ist wie folgt zu fassen:
"3. Der Bundesrat stellt vor diesem Hintergrund fest, dass das Referenzertragsmodell dazu beitragen soll, Standorten bundesweit eine erfolgreiche Teilnahme an der Ausschreibung zu ermöglichen. Gleichzeitig soll jedoch gewährleistet sein, dass Anreize bestehen, innerhalb bestimmter Regionen die effizientesten Projekte zu erschließen und dabei die effizienteste Technik einzusetzen."
- c) Nummer 5 ist wie folgt zu fassen:
"5. Der Bundesrat schlägt hierfür ein Modell vor, mit dem im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ein festgeschriebener Mindestanteil der bezuschlagten Menge auf zwei zu definierende Regionen im Norden und der Mitte/Süden Deutschlands verteilt und ein weiterer Anteil standortunabhängig vergeben wird. Die Festlegung der für die Regionen geltenden Mindestanteile am Ausbau der Windenergie an Land erfolgt repoweringneutral, so dass der Abbau sowie die Ersetzung von Altanlagen im entsprechenden Leistungsumfang keine Anrechnung finden. Die für die beiden Regionen jeweils vorgesehenen Mindestanteile sollten sich an den Planungen im Netzentwicklungsplan orientieren. Die Auktion soll bundesweit erfolgen. Sollten die abgegebenen Gebote für eine Region nicht ausreichen, deren Mindestanteil zu erfüllen, werden die Anteile unabhängig vom Standort vergeben, um die Ausbauziele nicht zu gefährden. Um strategisches Bieten zu verhindern, soll die Einführung von Preisobergrenzen geprüft werden."
- d) Folgende Nummer 6 ist anzufügen:
"6. Der Bundesrat weist ferner auf die energiepolitische Bedeutung der Offshore-Windenergie für eine erfolgreiche Energiewende hin. Bei dem vom Bund beabsichtigten Systemwechsel ist entscheidend, dass ein Ausschreibungsdesign für Windenergieanlagen auf See stabile Rahmenbedingungen sowie den Erhalt der Akteursvielfalt gewährleistet, um einen verwerfungsfreien Übergang und kontinuierlichen Zubau zu ermöglichen. Der vorgesehene doppelte Systemwechsel mit einem zentralen Modell als Zielsystem und einer einmaligen Auktion bestehender Projekte birgt jedoch erhebliche Gefahren für die bestehenden Strukturen, insbesondere für die Akteursvielfalt. Vor diesem Hintergrund wird eine Festlegung auf ein bestimmtes Zielsystem zum jetzigen Zeitpunkt als verfrüht erachtet. Dies sollte erst nach Evaluierung einer längeren wettbewerblichen Startphase mit mehreren Ausschreibungsrunden erfolgen. Neben dem Ausschreibungsdesign bleibt die Realisierung der Offshore-Netzanbindungen ein kritischer Faktor für die weitere Entwicklung der Offshore-Windenergie und muss daher bereits heute konkret vorangetrieben werden."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Zu Buchstabe a:
Die Prämissen des Netzentwicklungsplans können beim weiteren Ausbau der Windenergie als Orientierung dienen.
Zu betrachten ist dies jedoch in Zusammenhang mit dem Repowering. Aus diesem Grund müssen die beiden Aspekte zusammengeführt werden.
Zu Buchstabe b:
Klarstellung. Auch mit dem Referenzertragsmodell soll sichergestellt werden, dass innerhalb bestimmter Regionen die effizientesten Projekte erschlossen und dabei die effizienteste Technik eingesetzt wird. Der Wettbewerb wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Zu Buchstabe c:
Die Neuformulierung dient der Klarstellung, dass bei der Festlegung der für die Regionen geltenden Mindestanteile am Ausbau der Windenergie an Land Repowering nicht berücksichtigt wird. Konkret bedeutet dies, dass der Abbau sowie die Ersetzung von Altanlagen im entsprechenden Leistungsumfang nicht auf die Mindestanteile angerechnet werden. Die Festlegung der Mindestanteile soll sich zudem an den Planungen im Netzentwicklungsplan (NEP) orientieren. Zudem wird ein Prüfauftrag formuliert, um mit geeigneten Maßnahmen (z.B. Preisobergrenzen) strategisches Bieten zu unterbinden.
Zu Buchstabe d:
Ein Ausbau der Windenergie bedarf einer Doppelstrategie. Es müssen sowohl die Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen an Land sichergestellt, wie für Windenergieanlagen auf See stabile Rahmenbedingungen gewährleistet werden. Aus diesem Grund bedarf es eines ergänzenden Hinweises auf die energiepolitische Bedeutung der Offshore-Windenergie für eine erfolgreiche Energiewende.
B
- 2. Der federführende Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.