Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe "Zusammenarbeit in Strafsachen"
(COPEN)

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll in der Ratsarbeitsgruppe "Zusammenarbeit in Strafsachen" (COPEN) um den Aufgabenbereich der ehemaligen Ratsarbeitsgruppe "Allgemeine Angelegenheiten einschließlich Bewertung" (GENVAL) (Justizthemen) ergänzt werden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diesen Bereich eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.