836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Ausschuss für Kulturfragen (K) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat nimmt das "Arbeitspapier der Dienststellen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Schulen für das 21. Jahrhundert - Konsultation" zur Kenntnis. Er betont aber ausdrücklich, dass sich die Konsultation mit Themenbereichen (z.B. Schulorganisation, Curricula, Lehrinhalten) befasst, die in die alleinigen Zuständigkeitsbereiche der Mitgliedstaaten fallen. Der Bundesrat fordert die in Artikel 149 und 150 EGV verankerte strikte Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Inhalte und Organisation der Bildungssysteme. In diesem Zusammenhang stellt der Bundesrat fest, dass Bildungsforschung zwar eine wichtige Rolle spielt, Bewertungen und Beurteilungen hierzu aber allein den Mitgliedstaaten vorbehalten sind.
- 2. Der Bundesrat betont, dass die im EGV beschränkte und subsidiäre Zuständigkeit der EU nicht durch Konsultationsaktivitäten der Kommission ausgeweitet werden kann. Der Bundesrat nimmt insbesondere mit Verwunderung zur Kenntnis, dass die Kommission Aspekte in die Konsultation einbezieht, die bereits in Mitteilungen behandelt wurden. So finden sich u. a. Aspekte wieder, die schon in der Mitteilung zu "Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung" (KOM (2006) 481 endg.) behandelt wurden und bei denen sich die Mitgliedstaaten bei den Beratungen im EU-Bildungsausschuss klar positioniert haben. Darüber hinaus finden sich Punkte in der Konsultation wieder, die in der umfassenden Konsultationsmitteilung zum kohärenten Rahmen von Indikatoren und Benchmarks (KOM (2007) 61 endg.) aufgeführt sind. Auch die Ausführungen zu Schlüsselkompetenzen und Lehrerbildung rekurrieren auf bestehende Beschlüsse bzw. Maßnahmen. Für den Bundesrat ist insoweit nicht ersichtlich, welche neuen Erkenntnisse sich die Kommission von der Konsultation erwartet.
- 3. Der Bundesrat tritt grundsätzlich für die Durchführung eines verstärkten Informations- und Erfahrungsaustausches auf europäischer Ebene hinsichtlich aller relevanten Aspekte der Bildungssysteme der Mitgliedstaaten ein. Die aus diesem Dialog gewonnenen Erkenntnisse können die Mitgliedstaaten bei der Fortbildung ihrer Bildungssysteme gewinnbringend berücksichtigen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Kommission mit den nationalen Beiträgen zum Zwischenbericht 2008 im Rahmen des Arbeitsprogramms der EU-Bildungsminister "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" bereits umfangreiche Informationen über die Schulsysteme in den Mitgliedstaaten vorliegen.
- 4. Der Bundesrat bemängelt die pauschalisierenden Aussagen im vorliegenden Arbeitspapier der Kommission zum Bereich Mathematik und Naturwissenschaften. PISA 2003 hat gezeigt, dass mehr als die Hälfte der Jugendlichen angegeben hat, sich für Mathematik zu interessieren, sowie, dass in den Naturwissenschaften die Leistungen der Jungen und Mädchen in elf EU-Staaten ohne signifikanten Unterschied waren.
- 5. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.
B
- 6. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.