Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Ottovon-Bismarck-Stiftung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 190. Sitzung am 22. September 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Kultur und Medien - Drucksache 18/9692 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Ottovon-Bismarck-Stiftung - Drucksache 18/8497 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 14.10.16 Erster Durchgang: Drucksache. 122/16 (PDF)