Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2017: Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Kenntnisnahme einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kapitel 0633 Titel 518 02 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement - bis zur Höhe von 40.132 T Euro
Bundesministerium der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär Berlin, 21. Juni 2017
An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, gemäß § 37 Absatz. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums des Innern nach Artikel 112 GG bei Kapitel 0633 Titel 518 02 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 40.132 T€ zur Kenntnis genommen hat.
Die Mehrausgaben ergeben sich aus der Anmietung von Liegenschaften für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Diese beruht auf vertraglichen Grundlagen.
Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.