Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 22. Juni 2017 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.