Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze
(Aufbauhilfegesetz)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 251. Sitzung am 28. Juni 2013 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz) - Drucksachen 17/14078, 17/14264 - den beigefügten Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Drucksache 17/14265 angenommen.

Deutscher Bundestag
Drucksache 17/14265
17. Wahlperiode
27.06.2013

Entschließungsantrag der Abgeordneten Arnold Vaatz, Veronika Bellmann, Norbert Brackmann, Dirk Fischer (Hamburg), Steffen Bilger, Peter Götz, Michael Grosse-Brömer, Karl Holmeier, Thomas Jarzombek, Hans-Werner Kammer, Ulrich Lange, Matthias Lietz, Daniela Ludwig, Stefan Müller (Erlangen), Patrick Schnieder, Reinhold Sendker, Gero Storjohann, Volkmar Vogel (Kleinsaara), Heinz-Peter Wichtel, Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Horst Meierhofer, Oliver Luksic, Dr. Christel HappachKasan, Petra Müller, Patrick Döring, Werner Simmling, Sebastian Körber, Torsten Staffeldt, Rainer Brüderle und der Fraktion der FDP zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksachen 17/14078, 17/14264 - Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfefonds" und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das enorme Hochwasser in Süd-, Ost- und Norddeutschland im Mai/Juni 2013 zeigt, wie wichtig ein effektiver und funktionierender Hochwasserschutz ist. Dort, wo nach dem Augusthochwasser 2002 (Elbe- und Donauhochwasser) Maßnahmen für einen besseren Hochwasserschutz umgesetzt werden konnten, haben diese auch funktioniert und Menschen und Sachgüter erfolgreich geschützt. Es wurde aber auch offenbar, dass an Stellen, wo noch keine Hochwasserschutzmaßnahmen getroffen werden konnten, die Konsequenzen teilweise schwerwiegender waren, als bei dem Hochwasser 2002. Die Gründe, weshalb die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen dort noch nicht ergriffen wurden, müssen für die Erarbeitung von Vorschlägen zur Beschleunigung von Hochwasserschutzmaßnahmen rasch und umfassend geklärt werden.

Eine Verbesserung des Hochwasserschutzes für den dicht besiedelten Raum ist nur durch eine Kombination aus technischem Hochwasserschutz und vorsorgendem Hochwasserschutz durch naturnahe Maßnahmen zu erreichen. In hochwassergefährdeten Gebieten dürfen keine neuen Siedlungsgebiete mehr ausgewiesen werden. Für die Schaffung von entlastenden natürlichen Überflutungsflächen an den Flüssen, z.B. durch die Zurückverlagerung von Deichen auch unter Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, müssen gemeinsam mit den Betroffenen verträgliche Regelungen gefunden werden. Ziel muss sein, unseren Flüssen wieder mehr Raum zu geben und Flusslandschaften naturnah zu gestalten, wodurch Anwohner und Natur gleichermaßen profitieren. Es müssen zusätzliche Polder ausgewiesen werden, die im Fall eines Hochwassers zur Verfügung stehen. Bund und Länder werden durch ein Aufbauhilfegesetz und die Bereitstellung von 8 Mrd. Euro dafür Sorge tragen, dass den Opfern der Flutkatastrophe bei der Beseitigung der Schäden schnellstmöglich geholfen werden kann und der Wiederaufbau schnell und reibungslos funktioniert. Die Soforthilfen des Bundes und der betroffenen Länder haben die geschädigten Menschen, Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe bereits unterstützt.

Für den künftigen Schutz der hochwassergefährdeten Regionen sind die Möglichkeiten für beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren für Hochwasserschutzanlagen auszuschöpfen, um die Menschen und ihre Güter soweit wie möglich wirksam vor extremen Hochwasserereignissen schützen zu können. Hierzu sind sowohl bundes- wie landesrechtliche Regelungen auf den Prüfstand zu stellen und anzupassen. Bei der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder am 13. Juni 2013 wurde zudem die Verpflichtung von Bund und Ländern betont, "in einer abgestimmten Strategie präventive Investitionen in einem nationalen Hochwasserschutzprogramm zu ergreifen".

Besonders würdigt der Deutsche Bundestag schließlich das Engagement der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die den betroffenen Menschen in der durch das Hochwasser bedingten Not geholfen und Leben gerettet haben. Das Technische Hilfswerk wie auch die Freiwilligen Feuerwehren und viele andere ehrenamtliche Helfer haben ebenso wie die Soldaten der Bundeswehr, die Polizisten von Bund und Ländern, dem Zoll und die Berufsfeuerwehr unermüdlich und ohne Rücksicht auf eigene Gefahr Hab und Gut sowie Leib und Leben geschützt. Durch die hervorragende Fachkenntnis des THW und der Feuerwehren bei der Hochwasserbekämpfung, durch deren Fahrzeuge zu Land und zu Wasser, aber auch durch deren technische Ausstattung konnte vielerorts Schlimmeres verhindert werden. Das Hochwasser hat aber auch gezeigt, dass auch in Zukunft eine angemessene personelle und technische Ausstattung der ehrenamtlichen Helfer und ihrer Organisationen dringend erforderlich ist.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel

Berlin, den 25. Juni 2013
Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion, Rainer Brüderle und Fraktion