Der Deutsche Bundestag hat in seiner 176. Sitzung am 17. September 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Haushaltsausschusses - Drucksache 19/22586 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder - Drucksache 19/20598 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 08.10.20
Initiativgesetz des Bundestages
Artikel 1 § 2 wird wie folgt geändert:
- 1. In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort "unverzüglich" die Wörter "bis spätestens zum 31. Dezember 2020" eingefügt.
- 2. Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
"Die Länder berichten dem Bundesministerium der Finanzen bis spätestens Ende März 2021 gemeindescharf über die erfolgte Weitergabe der Bundes- und Landesmittel an die Gemeinden, ihr Vorgehen bei der Verteilung der Mittel und insbesondere über die jeweilige Höhe der ihnen bekannten Gewerbesteuereinnahmen und die jeweilige Höhe der ihnen bekannten Gewerbesteuerstundungen gemeindescharf für 2020."
- 3. Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a) In Satz 1 wird das Wort "Gewerbesteuermindereinnahmen" durch das Wort "Gewerbesteuereinnahmen" ersetzt.
- b) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
"Die Berücksichtigung von Ausgleichszahlungen an die Gemeinden setzt zumindest voraus, dass diese ausdrücklich der Kompensation von Gewerbesteuermindereinnahmen dienen und keiner Zweckbindung durch das Land unterliegen."