Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
Der Bundesrat hat in seiner 912. Sitzung am 5. Juli 2013 beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 16. Mai 2013 verabschiedete Gesetz einen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen.