Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Berlin, 15. Oktober 2018
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Präsident,
die fünfte Amtsperiode des Beirates des Klärschlamm-Entschädigungsfonds endet am 31. Dezember 2018. Es sind daher Nachfolger/-innen für die Beiratsmitglieder zu bestellen.
Die Verordnung über den Klärschlamm-Entschädigungsfonds (KlärEV) sieht vor, dass die Interessen der Länder im Beirat des Klärschlamm-Entschädigungsfonds durch ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied wahrgenommen werden, die vom Bundesrat bestellt werden (§ 2 Abs. 3 und 5 KlärEV).
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, die Bestellung der beiden Mitglieder der Länder im Beirat des Klärschlamm-Entschädigungsfonds für die sechste Amtsperiode des Beirates, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2022 dauert, zu veranlassen.
Die nächste Sitzung des Beirates ist für den 2. April 2019 geplant.
Mit herzlichen Grüßen
Julia Klöckner