Der Bundesrat hat in seiner 901. Sitzung am 12. Oktober 2012 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates "Dauerhafter Erhalt der Gräber der Opfer nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen"
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass die in Deutschland liegenden Gräber der Opfer nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen, die nicht unter den Schutz des Gräbergesetzes fallen, öffentlich gepflegt und auf Dauer erhalten werden. Dazu soll der Bund entsprechende Mittel bereitstellen.
Dabei ist sicherzustellen, dass sämtliche für die öffentliche Pflege und den dauerhaften Erhalt dieser Gräber anfallenden Kosten (insbesondere Pflege, Instandhaltung, Instandsetzung, Grabgebühren bzw. Ruherechtsentschädigungen) einschließlich der Kosten für den Verwaltungsvollzug vom Bund getragen werden. Kosten für die Länder oder Friedhofsträger dürfen hierdurch nicht entstehen.
Begründung:
Der Zentralrat deutscher Sinti und Roma verfolgt seit mehreren Jahren das Anliegen, dass die Gräber aller Sinti und Roma, die Opfer nationalsozialistischer Verfolgung gewesen sind, öffentlich gepflegt und auf Dauer erhalten werden - und zwar unabhängig davon, ob eine Kausalität zwischen Verfolgung und Tod besteht oder der Stichtag des Gräbergesetzes (3 1. März 1952) eingehalten ist.
Der Zentralrat hat unter anderem im Rahmen der Beratungen zum Dritten Änderungsgesetz des Gräbergesetzes eine entsprechende Petition eingebracht. Die Novelle wurde jedoch am 6. Dezember 2011 ohne die gewünschte Änderung beschlossen.
Dem Anliegen des Zentralrates deutscher Sinti und Roma soll durch diese Entschließung Rechnung getragen werden. Aus Gründen der verfassungsmäßig gebotenen Gleichbehandlung ist jedoch eine Regelung erforderlich, die alle Opfergruppen nationalsozialistischer Verfolgung einbezieht.