Der Deutsche Bundestag hat in seiner 250. Sitzung am 27. Juni 2013 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 17/14123 - zu dem Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG) angenommen.
Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drucksache. 373/13(B)
Deutscher Bundestag
Drucksache 17/14123
17. Wahlperiode 26.06.2013
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG) - Drucksachen 17/13023, 17/13531, 17/13875 -
Berichterstatter im Bundestag: Abgeordneter Karl Schiewerling
Berichterstatter im Bundesrat: Staatsministerin Emilia Müller
Der Bundestag wolle beschließen:
Das vom Deutschen Bundestag in seiner 240. Sitzung am 16. Mai 2013 beschlossene Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG) wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefassten Beschlüsse geändert.
Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.
Berlin, den 26. Juni 2013
Der Vermittlungsausschuss
Strobl | Schiewerling | Müller |
Vorsitzender | Berichterstatter | Berichterstatter |
Anlage
Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG)
Zu Artikel 1 Nummer 8 (§ 89d Absatz 1 Satz 1 und 4, Absatz 3 bis 5 SGB VIII), Artikel 3 Absatz 1 bis 3 (Inkrafttreten)
- a) Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- aa) Nummer 8 wird aufgehoben.
- bb) Die bisherigen Nummern 9 bis 16 werden die Nummern 8 bis 15.
- b) Artikel 3 wird wie folgt geändert:
- aa) In Absatz 1 werden die Wörter "Artikel 1 Nummer 9 bis 11" durch die Wörter "Artikel 1 Nummer 8 bis 10" ersetzt.
- bb) Absatz 2 wird aufgehoben.
- cc) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2.