Der Bundesrat hat in seiner 940. Sitzung am 18. Dezember 2015 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im EEG 2016
- 1. Der Bundesrat sieht im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein wichtiges Instrument zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Im EEG müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die in § 3 EEG festgelegten Ausbaupfade erreicht werden.
- 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Bioenergie Strom verlässlich, flexibel und bedarfsgerecht zur Verfügung stellen kann. Mittelfristig hat daher die Biomasse mit steigendem Anteil der fluktuierenden Erneuerbaren Energien eine besondere Bedeutung als Systemdienstleister. Deshalb gebührt auch der Biomasse im Energiemix aus erneuerbaren Energien eine besondere Aufmerksamkeit im EEG. Darüber hinaus weist der Bundesrat darauf hin, dass knapp ein Drittel des erneuerbaren Stroms in Deutschland aus Bioenergie stammt (rund 50 Terawattstunden).
- 3. Die bestehenden Biomasseanlagen stellen ein beträchtliches Potenzial zur bedarfsgerechten Erzeugung von Strom dar, welches es gilt, möglichst umfänglich zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die nachträgliche Flexibilisierung bestehender Biomasseanlagen ist durch das neue EEG wirkungsvoller als bisher zu unterstützen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Stromerzeugung aus Rest- und Abfallstoffen (wie z.B. Gülle oder Landschaftspflegematerial) stärker als bisher zu intensivieren ist.
- 4. Bagatellgrenzen und Größenklassen müssen sich zukünftig nicht nach installierter Leistung, sondern nach der Bemessungsleistung richten. Dies gilt insbesondere für die Definition von Güllekleinanlagen.
- 5. Der Bundesrat stellt fest, dass der Zubau von Anlagen zur Erzeugung von Bioenergie im Jahr 2015 deutlich unter den in § 3 Nr. 4 EEG genannten 100 Megawatt bleiben wird und diesen aus jetziger Sicht auch in den kommenden Jahren ohne eine Veränderung der Rahmenbedingungen nicht erreichen wird. Gleichzeitig wird festgestellt, dass Bestandsanlagen nach Auslaufen der Vergütung aufgrund der hohen Betriebskosten nur mit einer Anschlussförderung wirtschaftlich zu betreiben sind. Andernfalls droht die Stilllegung. Das Ziel eines Zubaus von 100 Megawatt jährlich bei der Bioenergie würde nicht nur verfehlt, die aus Biomasse erzeugte Strommenge wird sogar spätestens ab 2020 deutlich zurückgehen. Zudem wird es zu einem deutlichen Verlust an erneuerbarer Wärme aus Biomasse kommen, die von anderen Erneuerbaren Energien kurzfristig kompensiert werden müsste. Dies würde einen deutlichen Rückschlag für die Wärmewende bedeuten, insbesondere bei der dezentralen Versorgung, der derzeit nicht durch andere erneuerbare Energieträger aufzufangen ist.
- 6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass bei einer Anschlussregelung für Biomasse ein Marktdesign zu entwickeln ist, das der Erhaltung des Bestandes dient und darüber hinaus den Ausbau im Rahmen der im EEG genannten 100 Megawatt wirtschaftlich möglich macht.
- 7. Der Bundesrat geht davon aus, dass der angestrebte Ausbaupfad von netto 100 Megawatt/Jahr in erster Linie durch Effizienzgewinne bei der Konversion und weiteren Inanspruchnahme von Rest- und Abfallstoffen generiert werden kann. Strom aus Biogas wird jedoch immer teurer sein als Strom aus Solar- oder Windkraftanlagen. Bezogen auf das gesamte Stromsystem kann Biogasstrom die Gesamtkosten der Stromversorgung jedoch senken, wenn er effizient erzeugt und systemdienlich genutzt wird.
- 8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, entsprechende wirtschaftliche Perspektiven für effiziente, systemdienliche und umweltverträgliche Neu- und Bestandsanlagen umgehend im EEG zu verankern. Da bei vielen Anlagen schon vor Auslaufen der regulären EEG-Förderung sinnvolle oder notwendige Nachrüstungen erforderlich sind, stehen viele Betreiber schon jetzt vor der Entscheidung, ob diese Investitionen rentabel sind. Ein Signal, dass der Betrieb dieser Anlagen auch nach Auslaufen der 20-jährigen Förderung wirtschaftlich ist, wäre daher möglichst bald zu geben. Ansonsten würden die ersten Anlagen bereits vor 2020 vom Netz gehen.
- 9. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die EEG-Reform 2016 eine Chance bietet, ein entsprechendes Marktdesign mit wirtschaftlichen Perspektiven sowohl für Neu- und Bestandsanlagen umzusetzen. Ziel einer Regelung für Biomasse im EEG 2016 muss sein, sowohl Neuanlagen als auch Bestandsanlagen - diesen mittels einer Anschlussförderung - einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen, sofern sie nachhaltige Wärmekonzepte haben, ökologische Anforderungen berücksichtigen, effiziente Technik einsetzen, flexibel / bedarfsgerecht gefahren werden und erfolgreich direktvermarkten.