Der Deutsche Bundestag hat in seiner 121. Sitzung am 24. Oktober 2019 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Drucksachen 19/12915, 19/14419 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 19/14419 angenommen.
"I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Durch die Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde die Bußgeldkatalog-Verordnung partiell, soweit es die Reform des Verkehrszentralregisters erforderte, angepasst, die Änderungen traten 2014 in Kraft. Hierdurch entstand insbesondere im Gesamtgefüge der Bußgeld- und Verwarnungsgeldregelsätze in der Anlage 1 ein Prüfungs- und Anpassungsbedarf, um die zuvor fein abgestimmte Wertigkeit der Verstöße zueinander zu wahren und generell Einkommens- und Preissteigerungen zu berücksichtigen.
Die Bundesregierung wurde im Rahmen der Reform aufgefordert, die Bußgeldkatalog-Verordnung zeitnah hinsichtlich des Gefüges der Regelsätze zu überarbeiten. Eine entsprechende Überarbeitung ist notwendig, um das nach der Punktereform an einigen Stellen entstandene Ungleichgewicht im Bußgeldkatalog zu beseitigen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, bis spätestens Ende 2020 einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Bußgeldkatalog-Verordnung hinsichtlich des Gefüges der Regelsätze vorzulegen."