Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. Mai 2009 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:
Der Bundesrat fordert den Bundestag auf, im Jahressteuergesetz 2010 die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Betreuer nach § 1908i Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1835a BGB entsprechend der sogenannten "Übungsleiterpauschale" in Höhe von jährlich 2 100 Euro von der Einkommenssteuerpflicht zu befreien.
Der Bundesrat hat dieses Anliegen bereits mehrfach an den Bundestag herangetragen zuletzt in seinen Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2008 (Drucksache 544/07 (PDF) ) und zu dem Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (Drucksache 096/08 (PDF), Seite 9 ff.). Das dahinter stehende Problem wird unterdessen immer größer: Die Betreuungszahlen steigen und gleichzeitig geht der Anteil der ehrenamtlich geführten Betreuungen - die nach dem Betreuungsrecht eigentlich der Regelfall sein sollen - zurück. Immer höhere Ausgaben für Berufsbetreuer belasten damit die Haushalte der Länder.
Ein Hemmnis für die Übernahme von mehr als zwei ehrenamtlichen Betreuungen ist die für die Betreuer nicht nachvollziehbare Besteuerung ihrer jährlichen Aufwandspauschale (323 Euro je Betreuungsfall), wenn sie dem Finanzamt die mit der Betreuung verbundenen Aufwendungen nicht konkret nachweisen. Dabei ist diese Pauschale eigens vorgesehen, um den ehrenamtlichen Betreuern die Dokumentation und den Gerichten die Überprüfung des mit der Betreuung verbundenen Aufwands (z.B. Fahrt- und Telefonkosten) zu ersparen.
Das geltende Recht behandelt ehrenamtliche Betreuer damit auch grundlos schlechter als andere ehrenamtlich Tätige. Warum das von § 3 Nummer 26 EStG privilegierte Engagement in einem Sportverein einen höheren Freibetrag rechtfertigt als die von ehrenamtlichen Betreuern übernommene Rechtsfürsorge für Alte, Kranke und Behinderte, ist nicht einzusehen.
Die Erstreckung der "Übungsleiterpauschale" auf die ehrenamtlichen Betreuer wirkt nicht nur den steigenden Ausgaben für Berufsbetreuungen entgegen und baut Bürokratie ab, sondern setzt auch ein klares Signal, wie wichtig dem Gesetzgeber das bürgerschaftliche Engagement für die Schwachen in unserer Gesellschaft ist.